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Zugewinnausgleich: Kabinett reformiert Scheidungsrecht

Die Bundesregierung will Scheidungen in Zukunft gerechter gestalten. Mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll gemeinsames Vermögen im Trennungsfall gleichmäßiger auf die Ehepartner verteilt werden und Manipulation zulasten eines Ehepartners verhindert werden. Zudem sind Änderungen beim Betreuungsrecht vorgesehen.

Die Bundesregierung will die Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Ehe-Vermögens bei Scheidungen künftig gerechter gestalten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf zur Reform des sogenannten Zugewinnausgleichs in Scheidungsverfahren. Mit den Änderungen sollen Scheidungswillige unter anderem besser vor Manipulationen ihrer Ex-Partner geschützt werden. Mit der Reform würden "einige Schwachstellen" des bisher geltenden Rechts beseitigt, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Grüne und Frauenverbände hoben die positiven Wirkungen speziell für Frauen hervor, die FDP forderte weitergehende Initiativen.

Reform des Zugewinnausgleichs

Manipulationen bei gemeinsam erwirtschafteten Vermögenswerten sollen verhindert werden, indem der Stichtag für die Berechnung möglicher Ausgleichszahlungen unter den Ehe-Partnern bereits auf das Datum des Scheidungsantrags vorgezogen wird. Mit den Zahlungen soll sichergestellt werden, dass beide Partner jeweils die Hälfte des ehelichen Vermögensgewinns bekommen. Die Zeitspanne für ein mögliches Beiseiteschaffen von Vermögenswerten wird damit verkürzt.

Zudem soll die Tilgung von Schulden während der Ehe, die ein Partner vor der Heirat angehäuft hat, künftig als Vermögenszuwachs für den Verschuldeten angerechnet werden. Je nach Einzelfall fallen damit mögliche Ansprüche gegenüber dem unverschuldeten Ex-Partner auf Ausgleichszahlungen entweder geringer aus oder sie fallen weg. Die seit gut 50 Jahren bestehenden Regeln des Zugewinnausgleichs betreffen alle Scheidungswilligen, die zuvor keine anderweitigen Regelungen per Ehevertrag getroffen haben.

Änderung für Rentenansprüche geplant

Die Reform des Zugewinnausgleichs ist Teil eines Änderungspakets zum Scheidungsrecht. Bereits zu Beginn des Jahres trat eine Reform des Unterhaltsrechts in Kraft, Änderungen bei der Aufteilung von Rentenansprüchen im Zuge des Versorgungsausgleichs befinden sich noch in der Beratung. Die am Mittwoch beschlossenen Gesetzesänderungen sollen zum 1. September 2009 in Kraft treten.

FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, bemängelte, die Änderungen gingen nicht weit genug. Oft komme es schon vor Zustellung des Scheidungsantrags zu Manipulationen. Deshalb müsse der Berechnungszeitpunkt für den Zugewinnausgleich bereits auf den Zeitpunkt der Trennung vorverlegt werden.

Mehr Gerechtigkeit für Frauen

Grüne und Frauenverbände hoben dagegen die positiven Auswirkungen der Reform für Frauen hervor. Die Änderungen seien "ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit bei der Trennung", sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk. Bisher könnten "gut verdienende Ehemänner seelenruhig" die gemeinsam in der Ehe erarbeiteten Vermögenswerte beiseiteschaffen. Künftig sei "Schluss mit Schummeln bei der Scheidung".

Auch die Frauen-Union der CDU wertete die Änderung als Zeichen dafür, dass Frauen bei Scheidungen künftig "gerechter behandelt" würden. In der Vergangenheit hätten Frauen oft das Nachsehen gehabt, weil sich der Ehepartner "arm" gerechnet habe, sagte die Vorsitzende Maria Böhmer (CDU). Sie begrüßte auch die Auskunftspflicht der Ehepartner zu ihrem Vermögen. Künftig sollen hier Belege verlangt werden können. Zur Sicherung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens können in Scheidung befindliche Ehepartner zudem bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen. (iba/ddp/dpa)

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