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Politik: ZUM SCHADEN – ZUM NUTZEN?

Erst vorige Woche hat eine parteiübergreifende Gruppe von Parlamentariern die Bundesregierung zu einem Kurswechsel beim internationalen Klonverbot bewegt. Demnach soll sie sich bei den UNVerhandlungen für eine umfassende Ächtung einsetzen, die sowohl das Menschenklonen als auch das therapeutische Klonen umfasst, also die Gewinnung von Stammzellen aus geklonten Embryonen.

Erst vorige Woche hat eine parteiübergreifende Gruppe von Parlamentariern die Bundesregierung zu einem Kurswechsel beim internationalen Klonverbot bewegt. Demnach soll sie sich bei den UNVerhandlungen für eine umfassende Ächtung einsetzen, die sowohl das Menschenklonen als auch das therapeutische Klonen umfasst, also die Gewinnung von Stammzellen aus geklonten Embryonen. Bulmahn und andere Regierungsmitglieder hatten sich bisher vehement für eine Zwei-Schritte-Strategie in New York eingesetzt, waren damit aber gescheitert. Mit Spannung erwarten die Biopolitiker zudem die heutige Stellungnahme des Nationalen Ethikrats zur Präimplantationsdiagnostik (PID) . Mit der PID können Genschäden bei menschlichen Embryonen frühzeitig diagnostiziert werden, in der Regel am dritten Tag nach der Befruchtung. Befruchtung und Untersuchung müssen aber im Reagenzglas stattfinden, also vor der Einpflanzung des Embryos in den Mutterleib. In Nachbarländern Deutschlands ist die umstrittene Diagostik bereits erlaubt. mfk

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