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Politik: Zwangsteilzeit für Lehrern rechtswidrig

Beamtete Lehrer dürfen nicht zur Teilzeitbeschäftigung gezwungen werden. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor.

Beamtete Lehrer dürfen nicht zur Teilzeitbeschäftigung gezwungen werden. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor. Geklagt hatten vier Grundschullehrerinnen, denen nach ihrer Einstellung vom Land Nordrhein-Westfalen eine Teilzeitbeschäftigung von 75 Prozent verordnet worden war. Laut Urteil widerspricht dies dem Beamtenrecht, das eine volle Dienstleistungspflicht bei voller Besoldung vorsehe. Eine Teilzeitbeschäftigung sei für Beamte daher nur auf freiwilliger Basis zulässig. Zudem widerspreche es dem Leistungsgrundsatz, Bewerber danach auszuwählen, ob sie zu einem Verzicht auf volle Beschäftigung bereit seien.

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