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Das vor einigen Jahren errichtete UCIKinocenter in Groß Galgow muss nun doch nicht abgerissen oder umgenutzt werden. Das Brandenburger Oberverwaltungsgericht gab gestern der Beschwerde der Eigentümerin des betreffenden Grundstücks statt und hob die vom Verwaltungsgericht Cottbus erlassene einstweilige Anordnung auf.

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