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Brandenburg: Blockaden werden nicht geduldet Proteste gegen Neonazis ans Gesetz gebunden

Potsdam - Vertreter der rot-roten brandenburgischen Landesregierung verlangen beim Protest gegen rechtsextreme Aktivitäten eine Beachtung des rechtlichen Rahmens. Sogenannte Verhinderungsblockaden, mit denen auf Aufmärsche von Verfassungsgegnern reagiert wird, führten nur zu einer kontraproduktiven Konfrontation mit der Polizei, erklärten Innenminister Dietmar Woidke (SPD) und Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) am Donnerstag auf einer Veranstaltung in Potsdam.

Potsdam - Vertreter der rot-roten brandenburgischen Landesregierung verlangen beim Protest gegen rechtsextreme Aktivitäten eine Beachtung des rechtlichen Rahmens. Sogenannte Verhinderungsblockaden, mit denen auf Aufmärsche von Verfassungsgegnern reagiert wird, führten nur zu einer kontraproduktiven Konfrontation mit der Polizei, erklärten Innenminister Dietmar Woidke (SPD) und Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) am Donnerstag auf einer Veranstaltung in Potsdam.

Die Polizei ist auch zur Wahrung der Rechte von Verfassungsfeinden verpflichtet, so die übereinstimmende Auffassung der beiden Minister. Es könne sich keiner darauf berufen, dass beispielsweise Sitzblockaden durch eine Art Widerstandsrecht gegen die Verbreitung von ausländerfeindlichen oder antisemtischen Parolen gerechtfertigt seien. „Das ist natürlich ein emotional besetztes Thema“, sagte Justizminister Schöneburg. Und er sei der Meinung, dass das Treiben der Rechtsextremen „nicht so richtig ernst genommen wurde“. Es sei gut, dass in Brandenburg jetzt die Zivilgesellschaft Flagge zeige und sehr deutlich demonstriere, was sie von dem Auftreten der Extremisten halte. Dabei müsse dann aber berücksichtigt werden, dass bestimme Grundrechte „nicht teilbar sind“ und damit auch für Neonazis gelten. Die müssten in einem Rechtsstaat vor militanten Gegendemonstranten geschützt werden. Dieser Erkenntnis sei auch bei ihm ein langer Prozess vorausgegangen, sagte Schöneburg. Wer eine andere Position vertrete, müsse sich auch mit der Frage auseinandersetzen, ob militante Aktionsformen nicht einen breiteren Protest behinderten.

Innenminister Woidke bat seinerseits um Verständnis und Rücksicht auf die Polizei, die gar keine andere Wahl habe, als die oft durch Gerichtsentscheide bestätigten Demonstrationsrouten von Rechtsextremen abzuschirmen. Die Proteste dagegen dürften nicht auf Blockaden verengt werden, weil diese fast zwangsläufig zu einer Konfrontation mit der Polizei führten.

Grundsätzlichen Widerspruch gegen die Meinung beider Politiker gab es auf der vom Landespräventionsrat organisierten Veranstaltung nicht. Martin Osinski vom Aktionsbündnis „Neuruppin bleibt bunt“ kritisierte vor allem den Ablauf des Polizeieinsatzes in seiner Stadt, bei dem die Ordnungshüter im September 2011 aus seiner Sicht unverhältnismäßig auf eine Sitzblockade gegen einen NPD-Aufmarsch reagierten und mehr als 300 Menschen stundenlang einkesselten. Auf ein übergesetzliches Widerstandsrecht berief er sich genau so wenig wie andere Sprecher von Bürgervereinigungen, die Proteste gegen Rechtsextremisten organisieren.

Die Debatte um die Formen des Protestes gegen öffentlichkeitswirksame Aktivitäten von Rechtsextremen war insbesondere nach Polizeieinsätzen in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden und in Neuruppin entbrannt. In beiden Fällen ging die Polizei massiv gegen Demonstranten vor, die durch Sitzblockaden verhindern wollten, dass Neonazis wie geplant durch die Stadtzentren ziehen. Daraufhin gab es durch die Organisatoren der Protestaktionen wie auch durch Vertreter der Linken massive Vorwürfe gegen die Verantwortlichen für den Polizeieinsatz. Woidke hält einige dieser Vorwürfe für berechtigt. Diese hätten dazu geführt, dass die Polizei ihr Vorgehen neu bewertete. Grundsätzlich aber sei das Vorgehen der Polizei gerechtfertigt gewesen, sagte Woidke. Johann Legner

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