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POSITION: Die verworfene Revision des Oskar Gröning

Eine verspätete Anerkennung für Fritz Bauer

V ergangene Woche hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Verurteilung des früheren SS-Mannes Oskar Gröning, des „Buchhalters von Auschwitz“, wegen Beihilfe zum massenhaften Mord durch das Landgericht Lüneburg im vergangenen Jahr unbeanstandet gelassen. Gewissermaßen hat damit auch die Verurteilung von John Demjanjuk, einst Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, wegen Beihilfe zum massenhaften Mord durch das Landgericht München aus dem Jahr 2011 eine Bestätigung erfahren, der vor einer Revisionsentscheidung verstorben war.

Beiden Fällen ist gemein, dass den Beschuldigten nicht eine Mitwirkung an einzelnen Tötungshandlungen nachgewiesen werden konnte, sondern sie lediglich als Zahnräder im Getriebe einer Mordmaschine anzusehen waren. Das hatte der 2. Senat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 noch nicht für eine Verurteilung ausreichen lassen und den Freispruch gegen den Lagerzahnarzt der SS im großen Auschwitzprozess durch das Landgericht Frankfurt am Main vom August 1965 gehalten: „Die bloße Zugehörigkeit des freigesprochenen Angeklagten Dr. Sch. zum Lagerpersonal und seine Kenntnis von dem Vernichtungswerk des Lagers reichennicht aus, ihm die während seines Lageraufenthalts begangenen Tötungen zuzurechnen In der Ausübung seiner eigentlichen Tätigkeit im Lager kann objektiv und subjektiv keine Beihilfe zu den Tötungshandlungen gesehen werden.“

Der frühere hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968), der den großen Auschwitzprozess maßgeblich initiiert hatte, hätte sich über den Meinungswandel der Rechtsprechung gefreut, weil damit seine Rechtsauffassung eine späte Anerkennung erfahren hat. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hatte Bauer 1965 geschrieben: „Es gab einen Befehl zur Liquidierung der Juden in dem von den Nazis beherrschten Europa; Mordwerkzeug waren Auschwitz, Treblinka usw. Wer an dieser Mordmaschine hantierte, wurde der Mitwirkung am Morde schuldig, was immer er tat, selbstverständlich vorausgesetzt, daß er das Ziel der Maschinerie kannte, was freilich für die, die in den Vernichtungslagern waren oder um sie wußten, von der Wachmannschaft angefangen bis zur Spitze, außer jedem Zweifel steht.“

Die Freude über die späte Anerkennung für meinen Amtsbruder wird durch die Trauer getrübt, dass es 47 Jahre gedauert hat, bis der Bundesgerichtshof seine frühere Rechtsprechung korrigiert hat, und dies auch der Staatsanwaltschaft anzulasten ist, die sich erst spät zur Kurskorrektur entschied. Zu spät, denn nun beschränkt sich die verbleibende Verfolgung auf wenige Greise. Was die Folge gewesen wäre, wenn der Bundesgerichtshof bereits 1969 der Auffassung Bauers gefolgt wäre, hatte dieser 1967 wie folgt beschrieben:

„An der Spitze stand Hitler, dem etwa bei der ‚Endlösung der Judenfrage‘ Männer wie Himmler und Göring folgten. Himmler unterstand unter anderem wieder Heydrich mit dem Reichssicherheitshauptamt. Am Fuße der Pyramide fanden sich insbesondere die Einsatztruppen teils mit einer Stärke bis zu 1000 Mann und die Vernichtungslager mit Tausenden von Wachmannschaften. Der Gesamtumfang der objektiv und in der Regel auch mit Vorsatz Beteiligten dürfte eine fünfstellige Zahl ausmachen." Und im selben Jahr äußerte Bauer sich im WDR-Fernsehen wie folgt: „Wir alle wissen, dass breite Teile der deutschen Öffentlichkeit glauben, die Prozesse gingen ihrem Ende entgegen. Das Gegenteil ist richtig. Hunderte, Aberhunderte von Prozessen kommen auf uns zu. Und wir müssen eigentlich damit rechnen, dass die Prozesse noch im Jahr 70 oder 75 laufen werden. Vorausgesetzt, dass Menschen nicht sterben.“

Ein Jahr später verstarb Bauer aus für mich ungeklärten Umständen, und die früheren NS-Juristen, die in der Bundesrepublik wieder zu Amt und Würden gekommen waren, sorgten dafür, dass Bauers Prognose nicht eintrat, und die Verfolgung der Täter und Gehilfen der NS-Morde auf einen gesellschaftlich gut erträglichen Kreis beschränkt wurde – und dabei ist es auch geblieben.

Der Autor ist Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg. Er ist Teilnehmer einer Podiumsdiskussion am Mittwoch, dem 7. Dezember, ab 18 Uhr im Senatssaal der Humboldt-Universität in Berlin zum Thema „Die Auschwitzprozesse und Fritz Bauer“, die von der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit veranstaltet wird

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