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Brandenburg: Jugendstrafverfahren: Autoknackern erst Monate später den Prozess gemacht

Angefangen hat es mit "Schmiere stehen". Die ersten Autoaufbrüche liefen problemlos.

Angefangen hat es mit "Schmiere stehen". Die ersten Autoaufbrüche liefen problemlos. Erst nach dem fünften geklauten Pkw flog die Clique auf. Vorläufige Festnahme und Anzeige bei der Polizei. Der erste Prozess folgte dann aber erst eineinhalb Jahre später. Die Gruppe Jugendlicher hat in der Zwischenzeit weiter gemacht, fühlte sich wieder sicher. Der junge Mann, der anfangs nur aufpasste, dass seine Kumpels nicht erwischt werden, hat sich in dieser Zeit "qualifiziert" - am Ende knackte er genauso routiniert wie die anderen fremde Wagen.

"Bei Autodelikten dauert es meistens sehr lang, bis die Jugendlichen vor Gericht stehen, vor allem wenn es mehrere Beteiligte gibt", sagt Uta Götze. Sie ist seit drei Jahren ehrenamtliche Schöffin für Jugendstrafsachen in Nauen. Vorher arbeitete sie fünf Jahre lang als Schulsozialarbeiterin an der Ketziner Gesamtschule, leitet heute zudem den dortigen Jugendklub. "Die Jugendlichen müssen schneller die Folgen ihrer eigenen Taten erkennen." Sie weiß aus Prozessen von jungen Angeklagten, die vor dem Richter von ganz anderen - späteren - Straftaten erzählten als von den gerade verhandelten. "Die jungen Menschen leben im Hier und Jetzt, können sich häufig kaum noch an den genauen Tathergang erinnern."

Die einzige Jugendgerichtshelferin im Amtgerichtsbezirk Nauen hatte im vergangenen Jahr 660 Fälle auf dem Tisch, zwei Drittel davon landeten bei dem einzigen Jugendrichter. In den ersten neun Tagen 2001 hat Katharina Böttcher schon wieder 47 neue Akten bekommen, 37 Fälle werden verhandelt, bei zehn wird man sich außergerichtlich einigen. "Für die Betreuung der jugendlichen Intensivtäter bleibt zu wenig Zeit", bedauert sie. Viel mehr ist sie vom Papierkram in Anspruch genommen, sie muss Jugendliche auf ihren ersten Prozess vorbereiten und auch mit den Eltern reden.

Die Jungs von der Autoclique gehören zu den so genannten Intensivtätern - sie haben mindestens zehn Gesetzesübertretungen begangen. Etwa zehn Prozent aller Delikte werden jungen Intensivtätern zugerechnet. In mehreren Bundesländern hat man sich dieses spezifischen Problems angenommen - in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Berlin sind die "vorrangigen Jugendverfahren bei Intensivtätern" längst Gesetz und Praxis: Innerhalb von sechs Wochen stehen die jugendlichen Straftäter hier vor dem Richter.

Auch Brandenburgs Justizminister Kurt Schelter (CDU) hatte bereits im April 2000 auf Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Sven Petke versprochen: "Brandenburg hat sich entschlossen, nicht nur Modellversuch für ein vorrangiges Jugendverfahren durchzuführen, sondern dieses sofort einzuführen."

In der Region um Falkensee und Nauen spürt man bisher wenig davon: "Der zuständige Jugendstaatsanwalt kann sich für das vergangene Jahr nur an ganze zwei Fälle erinnern, bei denen Intensivtäter in dieser Frist zur Verantwortung gezogen wurden", sagt Sigrid Komor, Sprecherin der Potsdamer Staatsanwaltschaft.

Karin Voigtle, Streetworkerin in Falkensee, der größten Stadt im Havelland, urteilt noch rigoroser: "In solch kurzer Zeit hat es in meinem Bereich so eine kurze Spanne zwischen Tat und Prozess überhaupt noch nicht gegeben." Sie ist schon froh, dass seit gut einem Jahr die durchschnittlichen "Bearbeitungszeiten" von eineinhalb Jahren auf sechs bis neun Monate gesenkt wurden.

"Bei uns werden die Verfahren schnell abgearbeitet", sagt der Direktor des Nauener Amtsgerichtes Dieter Neumann, ungefähr 360 Jugendstrafsachen waren es im vergangenen Jahr, 340 im Jahr 1999.

Dennoch scheint für alle Beteiligten klar zu sein, dass es immer noch zu lange dauert, bis kriminell gewordene Jugendliche eine Reaktion spüren. Staatsanwaltschaft und Polizei weisen sich gegenseitig die Schuld zu. Der Jugendstaatsanwalt sieht zu lange Ermittlungszeiten bei der Polizei. Ein Beamter aus Falkensee ist dagegen frustriert: "Wir schnappen die Täter, müssen sie meist kurze Zeit später wieder laufen lassen. Oft haben sie in zwei, drei Wochen das nächste Ding gedreht, ohne eine Strafe verspürt zu haben."

Die Einführung vorrangiger Jugendverfahren könne man nicht mit dem "Umlegen eines Lichtschalters" vergleichen, sagte gestern Schelter bei einem Besuch im Amtsgericht Nauen. Über die Arbeit der hiesigen Richter äußerte sich der Justizminister lobend, räumte aber zugleich ein, dass im Gegensatz zu den vereinfachten Verfahren für Bagatelldelikte die Umsetzung der vorrangigen Verfahren für Intensivtäter erst am Anfang stünde. "Die Gerichte sind im Ermittlungs- und Strafverfahren sowieso die Schnellsten, es kommt darauf an, alle Beteiligten von Polizei und Staatsanwaltschaft in diesen Prozess mit einzubeziehen", sagt der Minister. Derzeit sei man beispielsweise dabei, Staatsanwälte zu schulen. Zudem sollen die Ermittlungsakten bei Polizisten und Staatsanwälten in schweren Jugendstrafsachen spezielle Aktenzeichen erhalten, damit jeder Bearbeiter sofort sieht, dass der Vorgang keinen Aufschub verträgt. Schelter weiß, dass Polizei und Justiz finanziell nicht üppig ausgestattet und personell überlastet sind, schließt aber aus, dass die Justiz unter Zeitdruck schlampig arbeiten könnte.

Dorothea Flechsig

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