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Brandenburg: Rückschlag für Flughafen in Neuhardenberg Gericht hält für den Ausbau des Airports

ein Planfeststellungsverfahren für nötig

Neuhardenberg - Für den umstrittenen Ausbau des Flugplatzes Neuhardenberg ist nach Ansicht des Brandenburger Oberverwaltungsgerichts (OVG) ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Wegen der „notwendigen Klärung einer Vielzahl offener Fragen“ wurde im Rechtsstreit um die Erweiterung der Betriebsgenehmigung für den einstigen DDR-Flughafen gestern aber noch nicht entschieden. Die Pläne der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, Neuhardenberg zu ihrer Basis für die Hauptstadtregion zu machen, erlitten damit einen erneuten Rückschlag.

Ryanair will vier Boeing 737 in Neuhardenberg stationieren und dem Flughafen jährlich eine Million Passagiere garantieren. Wie berichtet, hatte jedoch das Brandenburger Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen die erweiterte Zulassung des Platzes für Verkehrsflugzeuge solcher Größe abgelehnt. Das Land wolle den Luftverkehr der Region auf den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld konzentrieren, hieß es zur Begründung. Die Betreibergesellschaft des Airports, die der Grundwert Brandenburg GmbH gehört, klagt dagegen. Sie sieht darin einen nach EU-Gesetzen unzulässigen Wettbewerbsschutz für den BBI, dem man überhaupt keine Konkurrenz machen wolle.

In der gestrigen Verhandlung klammerte das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) die wettbewerbsrechtlichen Fragen aus. Der Vorsitzende Richter des 3. Senats, OVG-Vizepräsident Henning Krüger, überraschte die Prozessbeteiligten mit dem Hinweis, dass man nach bisherigem Erkenntnisstand ein Planfeststellungsverfahren für erforderlich halte. Die Pläne seien mit einer starken Erweiterung der Kapazität des Flughafens verbunden. Von den 6960 fürs Jahr 2012 prognostizierten Starts würden 5800 erst durch den geplanten Ausbau ermöglicht. Ein Planfeststellungsverfahren würde nach Ansicht des Potsdamer Verkehrministeriums mindestens ein Jahr dauern.

Das Gericht beschied ferner, dass die Genehmigungsbehörde grundsätzlich an die Vorgaben der Raumordnung gebunden sei. Derselbe OVG-Senat hatte allerdings in einem anderen Verfahren im Februar den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP-FS) für nichtig erklärt. Als maßgeblich gilt deshalb jetzt der Landesentwicklungsplan Gesamtraum (LEP-GR). Dort sind als ergänzende Regionalflugplätze zum BBI nur Brandenburg-Briest, Cottbus-Drewitz und Eberswalde-Finow vorgesehen.

Ob diese Festlegung aber Bestand hat, will das Gericht jetzt prüfen. Die Gültigkeit unterliege zumindest Zweifeln, sagte Henning Krüger. Im weiteren Verfahren sollen deshalb zusätzliche Akten der Gemeinsamen Landesplanung herangezogen werden, da man bisher nur über die „Spitze eines Eisberges“ verfüge. Auf Vorschlag der Luftfahrtbehörde soll am weiteren Verfahren auch Berlin beteiligt werden.

Der Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, Dieter Vornhagen, ist trotzdem optimistisch, dass Ryanair bei der Stange bleibt. Man rechne ohnehin mit einem Jahr Vorlaufzeit, sagte er gestern. Die Bürgeraktion „Pro Flughafen Neuhardenberg“ hofft auf eine Lösung „im Sinne der Region“. Im strukturschwachen Landkreis Märkisch-Oderland setzt man große Erwartungen in den Flughafen, der 550 neue Arbeitsplätze bringen soll.

Rainer W. During

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