zum Hauptinhalt

Brandenburg: Terror-Prozess: Hohe Strafe gefordert Staatsanwalt: Haft für rechten Rädelsführer

Potsdam - In Brandenburgs erstem Terror-Prozess hat die Generalstaatsanwaltschaft hohe Haftstrafen für die Hauptangeklagten gefordert. Für den heute 20-jährigen Rädelsführer der rechtsextremen Kameradschaft „Freikorps“ plädierte Oberstaatsanwalt Eugen Larres am Montag vor dem in Potsdam tagenden Oberlandesgericht Brandenburg auf eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Potsdam - In Brandenburgs erstem Terror-Prozess hat die Generalstaatsanwaltschaft hohe Haftstrafen für die Hauptangeklagten gefordert. Für den heute 20-jährigen Rädelsführer der rechtsextremen Kameradschaft „Freikorps“ plädierte Oberstaatsanwalt Eugen Larres am Montag vor dem in Potsdam tagenden Oberlandesgericht Brandenburg auf eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Für die restlichen elf Angeklagten fordert er Jugendstrafen zwischen 6 und 30 Monaten auf Bewährung. Die Generalstaatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Gymnasiast gemeinsam mit zehn Gesinnungsgenossen eine terroristische Vereinigung gegründet hat. Ein weiteres Mitglied stieß später dazu. Ziel der konspirativen Untergrundorganisation sei es gewesen, durch Brandanschläge auf asiatische und türkische Imbissstände, Restaurants und Geschäfte ein „Klima der Angst unter den in der Region lebenden Ausländern“ zu erzeugen. Außerdem sollten sie durch die Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Lebensgrundlagen zum Wegzug bewegt werden. Auf das Konto der im Juni 2003 gegründeten Gruppe gingen rund um Nauen zwischen August 2003 und Mai 2004 neun Brandanschläge und eine Sachbeschädigung. Dabei entstand ein Sachschaden von 810 000 Euro. Die größte Zerstörung bewirkte die zweite Aktion der Gruppe. Bei einem Brandanschlag am 31. August 2003 auf einen Imbisswagen in Nauen sprang das Feuer auf einen Supermarkt über, der bis auf die Grundmauern abbrannte. Die Tatverdächtigen waren zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt. Bei der „Freikorps“-Gründung habe es sich keinesfalls um eine „aus dem Suff geborene Idee“ gehandelt, betonte Larres. Vielmehr habe der Hauptangeklagte die Untergrundorganisation aus Ausländerhass initiiert und zur rechtsextremen Ausrichtung maßgeblich beigetragen. Als Indiz für eine auf Dauer ausgelegte Vereinigung wertete der Oberstaatsanwalt vor allem, dass die Angeklagten auf einem Feld bei Pausin einen Gründungspakt geschlossen hätten. In dem mit den Initialen aller Mitglieder unterzeichneten Dokument sei das Vorhaben der Brandanschläge schriftlich festgehalten worden. Auch habe die Organisation einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von fünf Euro erhoben, mit dem Benzin für die Brandanschläge besorgt werden sollte. Nach den Worten Larres wollte die Untergrundorganisation ihre Aktionen auf das gesamte Havelland ausdehnen und so ein Fanal setzen. Hierzu habe es Treffen mit einem Rechtsextremem aus Neuruppin gegeben. Auch habe der von seinen Gesinnungsgenossen „Bombi“ genannte Hauptangeklagte vor seiner Einberufung zur Bundeswehr noch einen großen Coup geplant. Hierfür sollten mehrere Freikorps-Mitglieder in Nauen an sechs bis sieben Orten gleichzeitig Feuer legen. Der Prozess wird am kommend Montag fortgesetzt.Mirko Hertrich

Mirko Hertrich

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false