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Pro & Contra: Verbot von Rockerklubs

Es ist ihr Mythos, der sie – viel zu lang – vor Ächtung und Sanktionen bewahrt hat. Dieser Mythos von Freundschaft und Treue und echten Männern, die nicht nur dem harten Straßenasphalt trotzen, sondern auch der spießigen Restgesellschaft – ja, die gar für Gerechtigkeit kämpfen.

Es ist ihr Mythos, der sie – viel zu lang – vor Ächtung und Sanktionen bewahrt hat. Dieser Mythos von Freundschaft und Treue und echten Männern, die nicht nur dem harten Straßenasphalt trotzen, sondern auch der spießigen Restgesellschaft – ja, die gar für Gerechtigkeit kämpfen. Die Wahrheit sieht anders aus. Im Rockermilieu wird bedroht, verletzt und längst auch verraten. Drogen, Gewalt, Schutzgelderpressung und Menschenhandel sind laut Bundeskriminalamt die üblichen Szenedelikte. Wer einem Rockerklub beitritt, sollte das wissen. Seine Suche nach einem Verein, in dem es noch um das Abenteuer geht, würde durch ein Verbot krimineller Rockergruppen ungemein erleichtert. Vereine können verboten werden, wenn sie gegen Gesetze verstoßen. Und sie sollten es auch. Wie in Brandenburg, wo Ex-Innenminister Schönbohm die Chicanos aus Eberswalde verbot, denen Gesetzesverstöße nachgewiesen wurden. Damit sind die Probleme natürlich nicht gelöst. Das entbindet die Polizei auch nicht von ihrer Arbeit. Aber es bewahrt wahrscheinlich viele echte Motorradfreaks davor, an ganz gewöhnliche Kriminelle zu geraten, die ihre Harleys nur als Alibi besteigen. Und es erleichtert der Gesellschaft den Abschied von einem Mythos, der einmal auf Erhabenheit zielte, inzwischen aber oft in Erbärmlichkeit stirbt. Alex Maier

Wenn’s doch so einfach wäre: Ein Verbotsantrag des Innensenators, ein richterlicher Beschluss – und ratzfatz hat sich’s ausgerockert mit kriminellen Türstehern, Drogen- und Menschenhandel, Zwang zur Prostitution und Killerkommandos auf Motorrädern. Die eine Rockerbande wird kaum verboten sein und schon wird mit ein paar Strohmännern eine neue Truppe formiert. Am Ende erwägen die Rocker noch die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft zur Resozialisierung motorisierter Krimineller – und wie bei allen sozialen Trägern wird man auch hier eine gewisse Rückfallquote hinnehmen müssen. Die Forderung eines Verbots von Rockervereinen darf deshalb wohl eher unter politischem Aktionismus und Wählerbeschwichtigung abgebucht werden. Das ist so billig wie das Papier für Gerichtsbeschlüsse. Konsequente Strafverfolgung ist dagegen weit kostspieliger. Um schwerkriminelle Bosse von Rockerbanden und ihre entschlossenen Gangster zu stellen, braucht der Staat Kraft und Ausdauer. Organisierter Kriminalität ist nicht mit Vereinsverboten beizukommen, sondern nur mit konzentrierter Polizeiarbeit, verdeckten Ermittlern und Kriminaltechnik auf neuestem Stand. Innenpolitiker sollten uns nicht weismachen, man könne die Mafia mit dem Vereinsrecht ausschalten. Stephan Wiehler

Alex Maier

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