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Von Richard Rabensaat: Weiter Zwist um Master-Zugang

Das brandenburgische Hochschulgesetz soll in zwei Schritten reformiert werden

Ganz vergebens war der Streik der Studenten im vergangenen Winter nicht. „Die Landesregierung ist auf uns aufmerksam geworden und es ist ein Diskussionsprozess in Gang gesetzt worden“, resümierte Maja Wallstein. Ganz zufrieden ist die Landeskoordinatorin der Juso-Hochschulgruppe Brandenburg dennoch nicht mit den Entwürfen zur Änderung des brandenburgischen Hochschulgesetzes. Auf Einladung der Jusos diskutierten in dieser Woche Parlamentarier und Fachleute an der Uni Potsdam über die anstehende Novelle des Gesetzes.

In zwei Schritten soll zunächst der Übergang vom Bachelor zum Masterstudium neu konzipiert werden und dann die Mitbestimmungsrechte an den Hochschulen reformiert werden. Zufriedenheit herrschte in der zunächst als Podiumsdiskussion geführten Veranstaltung über die geplante Reform des Teilzeitstudiums. Wer während des Studiums künftig in eine Lage gerät, die es ihm oder ihr unmöglich macht, seine ganze Zeit dem Studium zu widmen, der erhält durch die Novelle die Gelegenheit, die Stundenzahl zu reduzieren. Dennoch muss er nicht fürchten hinter den geforderten Leistungen zurück zu bleiben, weil bei entsprechender Begründung, beispielsweise der Geburt eines Kindes, ein Teilzeitstudium akzeptiert wird. Diese Möglichkeit sei aber abzugrenzen von einem Teilzeitstudium, das von Anfang an als ein solches konzipiert sei, erklärte Wallstein.

Uneinig waren sich der Staatssekretär des brandenburgischen Wissenschaftsministerium Martin Gorholt und die Vertreter der Hochschulgruppe der Jusos allerdings über die Veränderung des Übergangs vom Bachelor zum Masterstudium. Bei der Beratung der Novelle im Parlament im September wird die Frage eine Rolle spielen, unter welchen Voraussetzungen die Universitäten den Zugang zum Masterstudium reglementieren dürfen. Die jeweiligen Fachbereiche werden unter einem Begründungszwang stehen, sofern sie Qualifikations- und Eignungsvoraussetzungen festlegen. Das Ministerium prüft dann, ob die gestellten Anforderungen rechtens sind. Diese Prüfung reicht den studentischen Vertretern nicht. „Die Kriterien müssen auch inhaltlich geprüft werden. Unzureichende Kapazitäten dürfen kein Ablehnungsgrund für einen Masterstudiengang sein“, beharrte Susanne Melior, die wissenschaftliche Sprecherin der SPD Landtagsfraktion.

Eine Orientierung am Notenschnitt wirke zudem sozial selektiv, da Kinder aus einkommensschwachen Familien schlechte Lernmöglichkeiten hätten. „Freien Masterzugang: Jetzt!“ forderte die Hochschulgruppe. Daraufhin stellte Gorholt allerdings klar, dass eine Fachaufsicht über die Zugangsvoraussetzungen künftig schon deshalb nicht möglich sei, weil in den kommenden Jahren das Verwaltungspersonal drastisch reduziert werde. „Die Uni-Präsidentin wirft uns vor, wir hätten den Bologna-Prozess nicht verstanden, das stimmt aber nicht“, sagte Wallstein. Uni-Präsidentin Sabine Kunst ist der Ansicht, dass ein Bachelor nicht automatisch zum Master führen müsse, sondern ein vollwertiger Abschluss sei. Das sähe in den einschlägigen Stellenanzeigen allerdings anders aus, behauptete Mathias Kern von der Juso-Hochschulgruppe Brandenburg.

Kritik fand auch die Schwerpunktsetzung der Hochschule im Bereich der Naturwissenschaften. „Frau Kunst unterstützt vorwiegend Studiengänge, die sich rechnen“, bemängelte Wallstein. Die Geisteswissenschaften gerieten finanziell und personell ins Hintertreffen. „Wie die naturwissenschaftlichen Kenntnisse eingesetzt und verwertet werden, das muss auch künftig diskutiert werden, und das machen Geistes- und Gesellschaftswissenschaftler“, erinnerte Vincent Rzepka von den Jusos Brandenburg.

Richard Rabensaat

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