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Die Verbreiterung einer historischen Ortsverbindungsstraße kann bei erhöhtem Verkehrsaufkommen schon mal erforderlich oder wünschenswert sein, aber es wäre ein Fehler, zuvor nicht auch die möglichen Nachteile abzuwägen. Es ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt, dass hinter einem geparkten Auto gewartet werden muss, um erst den Gegenverkehr durchzulassen.

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