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Eine Hürde zu viel. Pascal Behrenbruch scheiterte mit seinem Antrag. Foto: dpa

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Sport: Behrenbruch scheitert vor Gericht

Der Zehnkämpfer wird nicht für die Europameisterschaften in Barcelona nominiert

Barcelona - Zehnkämpfer Pascal Behrenbruch ist mit dem Versuch gescheitert, auf juristischem Weg noch für die Europameisterschaften in Barcelona nominiert zu werden. Sein Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sportschiedsgericht in Köln auf eine nachträgliche EM-Nominierung wurde am Freitag kurz vor Mitternacht abgewiesen, teilte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) am Samstag mit.

„Ich habe keine andere Entscheidung erwartet, da die Leistungssportabteilung des DLV den Fall sorgfältig abgewogen hat“, sagte DLV-Präsident Clemens Prokop der Nachrichtenagentur dpa. „Pascal Behrenbruch wird bei kommenden großen Meisterschaften sein Potenzial noch zeigen können.“

Der Schiedsrichter des Sportgerichts folgte der Argumentation der DLV- Rechtsanwältin Anne Jakob-Milicia und sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige Behrenbruch den mit dem DLV vereinbarten Leistungsnachweis nicht erbracht hatte. Er stellte fest, dass der DLV die Entscheidung über die Nichtnominierung des Athleten „ermessensfehlerfrei“ getroffen hat.

Behrenbruch hatte im Mai die EM-Norm beim Meeting in Götzis mit 8069 Punkten übertroffen, war aber wegen eines Anrisses in der Plantarsehne zunächst nur unter Vorbehalt für die Titelkämpfe vom 27. Juli bis 1. August nominiert worden. Wegen der Fußverletzung verlangte der Deutsche Leichtathletik- Verband vom WM-Sechsten der LG Eintracht Frankfurt bei den Deutschen Meisterschaften in Braunschweig einen Leistungsnachweis. Den konnte Behrenbruch allerdings eindeutig nicht erbringen: Im Speerwurf verfehlte er die Vorgabe um rund einen Meter, im Hürdensprint hatte er zwei Fehlstarts. Für das EM-Aufgebot, dem insgesamt 73 Athleten angehören, wurde Behrenbruch deshalb nicht berücksichtigt. dpa

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