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Das Abbrennen von Bengalos gilt als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

© dpa

Bengalo in der Innenstadt: Bewährungsstrafe für Fan von Fortuna Düsseldorf

Vier Monate nach den Aufstiegsspielen zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC ist ein Fortuna-Fan wegen des Abfackelns eines Bengalos in der Innenstadt verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine dreimonatige Bewährungsstrafe.

Der Richter ging nicht nur von einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, sondern auch von versuchter gefährlicher Körperverletzung aus. Als Bewährungsauflage muss der Fortuna-Fan und Dauerkartenbesitzer 500 Euro an eine wohltätige Einrichtung zahlen. Zudem wurde ihm für die laufende Saison jeglicher Stadionbesuch verboten.

Der Angeklagte hatte sich in der Nacht zum 16. Mai nach dem 2:2 gegen Hertha BSC und dem damit verbundenen Aufstieg mit Freunden in der Düsseldorfer Altstadt getroffen. In angetrunkenem Zustand hatte er dort gegen ein Uhr inmitten einer dichten Menschenmenge eine Handfackel gezündet und „damit billigend in Kauf genommen, dass andere verletzt werden“, sagte der Richter. Während der Partie hatten Fans beider Vereine im Stadion zahlreiche Bengalos gezündet. Düsseldorfer Anhänger stürmten kurz vor dem Abpfiff den Platz und sorgten damit für tumultartige Szenen.(dpa)

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