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Sport: Daum-Affäre: Auf die Haarlänge kommt es an

Kokainkonsum, ja oder nein? Zur Klärung dieser Frage bedienen sich Rechtsmediziner verschiedener Untersuchungsmethoden: Blut- und Urinanalysen sind üblich, kombiniert mit einer Analyse der Kopfhaare von Verdächtigen.

Kokainkonsum, ja oder nein? Zur Klärung dieser Frage bedienen sich Rechtsmediziner verschiedener Untersuchungsmethoden: Blut- und Urinanalysen sind üblich, kombiniert mit einer Analyse der Kopfhaare von Verdächtigen. "Mit Blut- und Urinanalysen können wir nur einen Kokainkonsum nachweisen, der wenige Tage zurückliegt", erklärt R. Klaus Müller vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig. Aussagekräftige Proben müssen daher maximal ein oder zwei Tage nach einem akuten Kokaingenuss genommen werden.

"Die Haaranalyse ermöglicht hingegen den Nachweis eines wesentlich länger zurückliegenden Drogenmissbrauchs", sagt Müller. Dafür schneiden die Gerichtsmedizner in der Regel ein Büschel Haare vom Hinterhaupt des Verdächtigen, direkt über der Kopfhaut, ab. Entscheidend für die Interpretation der Untersuchungsergebnisse ist die Haarlänge. "Das Haar wächst pro Monat etwa einen Zentimeter", erklärt Fritz Bragst vom Institut für Rechtsmedizin der Berliner Charité. "Wenn die Haare eine Länge von drei Zentimetern haben, so können wir Aussagen über einen möglichen Drogenmissbrauch während der letzten drei bis sechs Monate treffen." Die Mediziner berücksichtigen dabei, dass die Kopfhaare eines Menschen nicht alle gleich alt sind. "Wenn sich allerdings jemand zwischenzeitlich eine Glatze hat schneiden lassen, verkürzt sich dieser Zeitraum, weil dann davon auszugehen ist, dass alle Haare etwa gleich alt sind."

Während in Blut- oder Urinproben bereits ein einmaliger Kokainkonsum messbar ist, kann mit der Haaranalyse ein chronischer Konsum nachgewiesen werden, der mehrere Tage oder Wochen andauerte. Da sich beide Untersuchungsmethoden optimal ergänzen, werden in Streitfällen in der Regel beide Nachweisverfahren durchgeführt.

"Die Blut- oder Urinproben dürfen darüber hinaus nur ein oder zwei Tage alt sein", ergänzt Müller. "Sonst finden Sie da nichts mehr." Wer Proben noch zu einem späteren Zeitpunkt untersuchen möchte, muss sie kurz nach der Entnahme tieffrieren. "Dann müssen sie allerdings in einem Institut unter standardisierten Bedingungen aufbewahrt werden, sonst sind sie nicht sehr aussagekräftig." Ob das bei Daums Proben der Fall war, ging aus seiner gestrigen Erklärung nicht hervor.

mrv

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