zum Hauptinhalt

DIE BEGRÜNDUNG FÜR DIE STRAFE: Vorteil durch Abkürzen?

Der McLaren-Mercedes-Pilot Lewis Hamilton wurde wegen des Bruchs zweier Regeln bestraft: Artikel 30.3 (a) des Fia-Formel-1-Sport-Regelwerks: „Während des Trainings und des Rennens dürfen Fahrer nur die Fahrbahn benutzen und müssen zu jeder Zeit die Vorschriften des Kodex hinsichtlich des Fahrverhaltens auf der Rennstrecke beachten.

Der McLaren-Mercedes-Pilot Lewis Hamilton wurde wegen des Bruchs zweier Regeln bestraft:

Artikel 30.3 (a) des Fia-Formel-1-Sport-Regelwerks: „Während des Trainings und des Rennens dürfen Fahrer nur die Fahrbahn benutzen und müssen zu jeder Zeit die Vorschriften des Kodex hinsichtlich des Fahrverhaltens auf der Rennstrecke beachten.“

Anhang L, Kapitel 4, Artikel 2 (g) des Internationalen Sport-Kodex: „Während des Rennens darf (...) ausschließlich die Rennstrecke benutzt werden.“

Nach Ansicht der Rennkommissare hat Hamilton bei seinem Überholmanöver in Spa die Strecke verlassen, in einer Schikane abgekürzt und sich damit einen Vorteil verschafft. Er wurde mit einer Boxendurchfahrtstrafe belegt, da das Rennen jedoch bereits beendet war, kam die in Artikel 16.3 der Formel-1-Regeln festgesetzte Bestimmung für eine nachträgliche 25-Sekunden-Zeitstrafe zur Anwendung. Dadurch rutsche der Brite von Platz eins auf Rang drei. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false