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Sport: Dieter Baumann: In der Warteschleife

Olympiasieger Dieter Baumann kann sich Hoffnungen machen, vom 22. Januar nächsten Jahres an wieder Wettkämpfe bestreiten zu dürfen.

Olympiasieger Dieter Baumann kann sich Hoffnungen machen, vom 22. Januar nächsten Jahres an wieder Wettkämpfe bestreiten zu dürfen. Das Landgericht Stuttgart, wo der Langstreckenläufer gegen seine Dopingsperre geklagt hatte, vertagte gestern eine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Baumann und dem Internationalen Leichtathletik-Verband (IAAF) und bereitete so den Boden für eine Annäherung zwischen den Parteien. Nach Angaben von IAAF-Generalsekretär Istvan Gyulai, der überraschend zu der Verhandlung erschienen war, will das Council der IAAF am 26. und 27. November in Monte Carlo über die Aufhebung der Verlängerung von Baumanns Sperre beraten.

Der Vorsitzende Richter Werner Müller von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart setzte deshalb den Verkündungstermin für 18. Dezember fest. Baumann war vom Schiedsgericht der IAAF vor einem Jahr in Sydney wegen Nandrolon-Dopings bis 21. Januar 2002 gesperrt worden. Nachdem er im Februar dieses Jahres bei den Deutschen Hallenmeisterschaften über 3000 m gestartet war, verlängerte der Weltverband die Sperre bis zum 25. Februar 2003. Dies kommt nun möglicherweise nicht zum Tragen - wenn das Council doch auf die Verlängerung der Sperre verzichtet.

"Baumann steht immer noch auf der Tagesordnung", sagte Gyulai. Der Ungar betonte auch, dass die Entscheidung des Landgerichts "für uns wichtig, aber nicht bindend ist". In der fast fünfstündigen Verhandlung machte der Vorsitzende Richter klar, dass er nicht darüber zu entscheiden habe, "ob eine Sperre zu verhängen ist oder nicht". Müller ging es darum, ob bei der Entscheidung des Schiedsgerichts in Sydney "Verfassungsgrundsätze verletzt worden sind und gegen Verfahrensweisen verstoßen wurde".

Der Richter betonte, dass er die Höhe der ursprünglichen Strafe für gerechtfertigt halte. Baumanns Antrag auf eine Aufhebung der Sperre sei unbegründet. Deshalb würden ihm auch keine Ansprüche auf Schadenersatz zustehen. Was die Verlängerung der Sperre angeht, setzt er hingegen auf "das Pflänzchen der behutsamen Annäherung".

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