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Dieses Lächeln würde Claudia Pechstein auch gerne in drei Jahren zeigen, nach einem Medaillenerfolg bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi.

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Update

Doping-Regel gekippt: Pechstein darf auf Start in Sotschi hoffen

Der internationale Sportgerichtshof Cas hat die "Osaka-Regel" gekippt, derzufolge des Dopings überführte Sportler für die folgenden Olympischen Spiele gesperrt sind. Eisschnellläuferin Claudia Pechstein frohlockt.

Von Katrin Schulze

Ihre zehnte olympische Medaille soll es bitteschön werden, 2014 in Sotschi. Dieses Ziel ist für Claudia Pechstein nun wieder erreichbar, weil der Internationale Sportgerichtshof Cas am Donnerstag entschieden hat, die sogenannte Osaka-Regel zu kippen. Diese Regel, beschlossen vom Internationalen Olympischen Komitee, besagt, dass Athleten nach einer mehr als sechsmonatigen Dopingsperre automatisch von den folgenden Olympischen Spielen ausgeschlossen werden. Doch diese Regel ist für den Cas „ungültig und nicht durchsetzbar“, sie stehe nicht im Einklang mit dem Welt-Antidopingcode.

Zwar verhandelte das Gericht in der Schweiz auf Antrag des Nationalen Olympischen Komitees der USA, dennoch interpretierte die 39 Jahre alte Eisschnellläuferin Pechstein das Urteil auch in ihrem Sinne. „Endlich mal hat die Gerechtigkeit gesiegt“, sagte sie lächelnd an der türkischen Mittelmeerküste, wo sie gerade beim Event „Champion des Jahres“ zu Gast ist. „Ich freue mich wahnsinnig darüber.“

Pechstein, die geradein der Türkei zu Gast ist, hat nach eigenen Angaben gar „nicht mehr so ganz daran geglaubt, dass das Urteil so ausfällt“. Aber so habe endlich mal die Gerechtigkeit gesiegt. „Jetzt kann ich auf ganz normale Weise meine zehnte olympische Medaille holen. Ich freue mich wahnsinnig darüber“, sagte die Eisschnellläuferin. Im Zuge der Entscheidung will die 39-Jährige beim Bundesinnenministerium wieder die Sportförderung beantragen, die ihr bislang verwehrt wurde.

Ganz anders als Pechstein reagierte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbunds. „Wir bedauern das Urteil des Cas, respektieren es aber“, sagte Thomas Bach. „Die Osaka-Regel war dazu gedacht, die Rolle der Olympiamannschaften zu stärken und ihre Vorbildwirkung zu erhöhen.“ Pechstein will jetzt in die Sportfödergruppe der Bundespolizei zurück, in die sie – auch nach dem Ablauf ihrer Sperre im Februar dieses Jahres – nicht wieder aufgenommen worden war. Das Innenministerium hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht mehr an Olympia teilnehmen könne. „Ich werde jetzt angreifen. Es gibt keinen Grund mehr, mich nicht zu fördern“, sagte Pechstein. Und wahrscheinlich hat sie auch eine andere Sorge weniger. Ihren Plan, sich als Bahnradfahrerin für die Sommerspiele 2012 zu qualifizieren, um dort die Sperre abzusitzen und 2014 startberechtigt zu sein, kann Pechstein durch das Urteil zurückstellen.

Ihre Ambition, sich als Bahnradfahrerin für die Sommerspiele 2012 in London zu qualifizieren, will Pechstein nun zurückstellen. „Das Thema London ist in weitere Ferne gerückt“, sagte sie. Ihr Kampf um den eigenen Ruf hingegen geht weiter. Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass sie die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft auf Schadenersatz verklagt. Von einer „astronomisch hohen Summe“ ist die Rede.

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