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Favre-Entlassung: DFB-Schiedsgericht soll über Abfindung entscheiden

Die Anwälte von Hertha BSC auf der einen und Lucien Favre auf der anderen Seite trafen sich zur Güteverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht - ohne Ergebnis. Jetzt wird vor dem Schiedsgericht des Deutschen Fußball Bundes weiter verhandelt.

Im juristischen Streit zwischen Hertha BSC und seinem Ex-Trainer Lucien Favre haben sich beide Seiten bereit erklärt, ein Schiedsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu akzeptieren. Im Rahmen dessen wollen sie über eine gütliche Einigung verhandeln. Einen Termin für das Verfahren gibt es noch nicht.

Die Güteverhandlung vor dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg am Donnerstag dauerte nach Mitteilung der Behörde nur wenige Minuten. Beide Parteien erklärten, das Arbeitgerichtsverfahren solle "vorläufig ruhen" und riefen den DFB an. Erklärungen gab es weder von Hertha noch von der Favre-Seite. Beide Parteien waren nur durch ihre Anwälte vertreten.
 
Favre war am 28. September vom Verein freigestellt worden. Wegen Kritik auf privat einberufenen Pressekonferenzen an der Vereinsführung war dem Schweizer 23 Tage später fristlos gekündigt worden. Wegen vereinschädigenden Verhaltens verweigert Hertha die Zahlung einer Abfindung. Favre pocht aber darauf und fordert rund 1,4 Millionen Euro. (dpa)

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