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Sport: Frei für ein Spiel

Herthas Trainer Stevens wird für Rostock noch nicht gesperrt

Berlin. Wenn Dieter Hoeneß etwas wichtig ist, dann bringt er das auf den Punkt. Keine Schnörkel. Keine Reden. Also begann der Manager von Hertha BSC die gestrige Pressekonferenz so: „Huub Stevens wird auf der Trainerbank sitzen, und wir hoffen, dass wir gewinnen werden.“ Das war’s. Hoeneß schob das Mikrofon wieder zur Seite.

Der Neuigkeitswert der Aussage war eher bescheiden. Dass Hoeneß hofft, „dass wir gewinnen werden“, sei mal als verständlich dahingestellt. Und dass Stevens am kommenden Samstag bei Herthas Auswärtsspiel in Rostock auf der Trainerbank sitzen darf, war seit den Mittagsstunden bekannt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte gegen Stevens wegen seines Ausrasters am vergangenen Wochenende eine Geldstrafe von 15 000 Euro verhängt. Außerdem dürfe er „in den nächsten zwei Pflichtspielen nicht den Innenraum eines Stadions betreten“, heißt es in dem DFB–Urteil. Da Hertha jedoch Einspruch einlegte, wird Stevens nun am Montagabend zur mündlichen Verhandlung in Frankfurt am Main erwartet. Bis dahin wird die Strafe des DFB ausgesetzt.

Am Morgen hatte der Niederländer eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben, er habe Leverkusens Assistenztrainer Ulf Kirsten beleidigt („Du Arschloch!“), die Coaching-Zone verlassen und sich „unsportlich verhalten“, heißt es in dem Bericht.

Da Stevens beim DFB als „Wiederholungstäter“ gilt, wird das Urteil dementsprechend ausfallen. In der Akte Stevens stehen vier Vergehen: Eines datierte vom 13. Dezember vor drei Jahren (Geldstrafe: 2500 Euro), eines vom 15. Februar vergangenen Jahres (3000 Euro). Am 17. Juli 2002, als er mit Schalke im DFB-Pokalendspiel stand, wurde gegen ihn eine Strafe von 3000 Euro verhängt. Die letzte Geldstrafe (7500 Euro) stammt vom 3. Dezember 2002, als er bei Herthas Auswärtsspiel bei Bayern München mit dem Schiedsrichter aneinander geriet. Außerdem musste er damals das nächste Spiel von der Tribüne aus sehen. Eine weitere Steigerung des Strafmaßes ist wahrscheinlich, auch wenn Stevens bereits sein Bedauern geäußert, Fehlverhalten teilweise eingeräumt und sich bei Kirsten entschuldigt habe. Das Urteil von zwei Spielen Sperre gilt für den Trainer – anders als beim Spieler Denis Lapaczinski - für „Pflichtspiele“, also wettbewerbsübergreifend und somit auch im DFB-Pokal.

Hertha hofft trotzdem auf „mildernde Umstände“ (Dieter Hoeneß) am kommenden Montag, „wegen der außergewöhnlichen Drucksituation“. Hertha ist Tabellenletzter, Stevens muss die beiden nächsten Spiele gewinnen, sonst tritt er zurück. Mal angenommen, er verliert am Samstag seinen Job, auch dann würde es zu einer Verhandlung kommen. Würde Stevens also bei einem neuen Verein antreten, müsste er dort die Sperre absitzen. Im Ausland müsste die Strafe nicht übernommen werden, bei Trainern ist das anders als bei Spielern. So oder so, die Tendenz geht auch am Montag in Richtung einer Sperre von mindestens einem Spiel, was bedeuten würde, dass Stevens im DFB-Pokal-Spiel am Dienstag – wieder in Rostock – nicht auf der Bank sitzen wird. Wenn er dann überhaupt noch im Amt ist.

Berater: „Stevens hatte keine Wahl“

Huub Stevens hat dieser Vereinbarung am Montag zugestimmt. Und zwar in beiderseitigem Einvernehmen, sagt Manager Hoeneß. Im „Kicker“ aber wird jetzt Stevens’ Berater Kees Ploegsma mit den Worten zitiert: „Hertha hat die Bedingungen vorgegeben. (...) Stevens hatte gar keine andere Wahl, als sich darauf einzulassen. Ich hätte diese Vereinbarung mit den zwei Siegen an Hoeneß’ Stelle nicht öffentlich gemacht.“ Herthas Manager reagierte gestern darauf „sehr erstaunt“. Und Trainer Stevens unterstützte ihn: „Das stimmt so nicht.“ Berater Ploegsma aber bleibt bei seinen Aussagen.

André Görke

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