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Nicht mir mir! Silvio Heinevetter.

© dpa

Keine Lust auf Maulkorb: Füchse-Torwart Heinevetter will keine Strafe zahlen

Der Liga-Dachverband hatte Silvio Heinevetter nach seinen Aussagen über die Schiedsrichter nach dem Spiel gegen die Rhein-Neckar Löwen mit 1000 Euro Geldstrafe belegt. Heinevetter sieht das nicht ein.

Die Szene erlaubt keine zwei Meinungen, dafür war der Regelverstoß viel zu offensichtlich, sprich: Patrick Groetzki hatte mit den Füßen längst den Boden berührt, als er den Ball in Richtung Tor abfeuerte. „Abgestanden“ heißt das im Handballer-Deutsch – und Ärger hat die Aktion am Sonntag vor allem deshalb provoziert, weil sie in der letzten Sekunde des Bundesliga-Spitzenspiels zwischen den Füchsen Berlin und den Rhein-Neckar Löwen den 21:21-Ausgleich bedeutete. Berlins Torhüter Silvio Heinevetter war nach dem irregulären Treffer dermaßen erbost, dass er diesmal nicht nur für sich, sondern ganz öffentlich wütete. Er fühle sich von den Schiedsrichtern „verarscht“, schimpfte Heinevetter in die Kamera. Nun hat die Handball-Bundesliga ihr Reglement kürzlich dahingehend geändert, dass Spieler nach dem Abpfiff überhaupt wieder über die Schiedsrichterleistung sprechen dürfen, vorher galt lange ein „Maulkorb“ für 48 Stunden. Trotzdem könnten Heinevetter seine Äußerungen teuer zu stehen kommen, zumindest wenn es nach dem Liga-Dachverband HBL geht.

Dieser hat eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro gegen den Nationalkeeper verhängt und eine schriftliche Entschuldigung eingefordert, die Heinevetter jedoch ablehnt. „Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, weil man an mir ein Exempel statuieren will“, sagte Heinevetter nach der Trainingseinheit der Füchse am Donnerstag. „Ich habe der Liga geschrieben, dass es von mir keine Entschuldigung geben wird, weil ich zu dem stehe, was ich gesagt habe. Ich bin ja auch vollkommen im Recht, wie die TV-Bilder beweisen“, ergänzte der Torhüter.

Über das Magdeburger Gespann Robert Schulze und Tobias Tönnies sagte Heinevetter: „Sie haben einen Fehler gemacht, dazu sollen sie stehen. Verarscht heißt ja nicht, dass ich ihnen unterstelle, es mutwillig getan zu haben oder bestochen worden zu sein.“ Das sieht die HBL naturgemäß anders. Fortsetzung folgt.

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