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Maik Franz klagt: Hertha gegen Hertha vor Gericht

Maik Franz und Peer Kluge wollen wieder mit den Profis trainieren. Doch im Konzept von Trainer Jos Luhukay spielen sie keine Rolle mehr. Franz begegnet nun seinem Arbeitgeber am Montagmittag vor Gericht.

Am Wochenende war Maik Franz ganz nah dran an der ersten Mannschaft. Der Verteidiger blinzelte in der Samstagssonne immer wieder mal herüber auf den großen Trainingsplatz. Dort liefen die Bundesligaspieler von Hertha BSC, Franz dagegen trabte auf einem Nebenplatz mit der zweiten Mannschaft. Und als die U 23 sich mit Spielformen auf ihre nächste Regionalligapartie vorbereitete, war Franz außen vor. Der 32-Jährige will zurück auf den großen Trainingsplatz, zu den Profis.

Deshalb verklagt er seinen Klub. Hertha und Franz sehen sich am Montag um 12.30 Uhr in Saal 521 des Arbeitsgerichts Berlin wieder. Sein Mitspieler Peer Kluge, ebenfalls zur U 23 versetzt, hat am 25. März auch eine Güteverhandlung.

Fußballprofis und Vereine kämpfen in der Regel gemeinsam um Punkte und Titel, aber manchmal auch juristisch gegeneinander. In der Bundesliga ist das keine Seltenheit, Franz und Kluge sind da nur die jüngsten Beispiele. Stürmer Eren Derdiyok aus der schon legendär gewordenen Trainingsgruppe zwei klagte gegen die TSG Hoffenheim, Verteidiger Paul Scharner drohte dem Hamburger SV zumindest damit. Immer ging es um den gleichen Streitpunkt: Müssen Profis mit der zweiten Mannschaft trainieren?

Eigentlich ist das genau geregelt: in Paragraf zwei, Absatz a) des Musterarbeitsvertrages der Deutschen Fußball-Liga. Dort steht, dass Lizenzspieler verpflichtet sind, bei der zweiten Mannschaft zu trainieren und zu spielen, wenn die mindestens in der Oberliga spielt.

Spielergewerkschaft VdV unterstützt Franz und Kluge

„Aus unserer Sicht ist der Passus unwirksam, weil er den Spieler unangemessen benachteiligt“, sagt Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VdV, die auch Franz und Kluge in ihrem Rechtsstreit unterstützt. Einige Vereine würden die Versetzung von Profis nutzen, „um sie zu einer Vertragsauflösung zu bewegen und das gesparte Geld anderweitig zu investieren“.

Zum Fall Franz/Kluge will sich angesichts des laufenden Verfahrens keiner der Beteiligten öffentlich äußern. Aber hinter den Kulissen kochen die Gemüter. Dabei sind sich über einen Punkt alle einig: Die Spieler werden wohl kein Spiel mehr in der ersten Mannschaft absolvieren. Franz stand in dieser Saison nur einmal im Bundesligakader und kam nur beim Pokal-Aus in Kaiserslautern zum Einsatz. Der 33-jährige Kluge spielte in der Bundesliga insgesamt nur zwölf Minuten und seit Ende August gar nicht mehr. Beide Routiniers spielen bei Trainer Jos Luhukay sportlich keine Rolle mehr, doch beide haben noch Verträge, die bis Mitte 2015 gültig sind.

In der Winterpause lehnten sie Anfragen aus dem Ausland und der Zweiten Liga ab, teils aus Versicherungsgründen. Anfang Februar unterrichteten Trainer Luhukay und Manager Michael Preetz sie von ihrer Entscheidung, dass sie bei der U 23 trainieren und spielen sollten, die in der Regionalliga um den Klassenerhalt kämpft. Die Spieler reagierten überrascht bis verärgert, sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen, schalteten die VdV und ihren Berater Jörg Neubauer ein. Weder auf eine Vertragsverlängerung zu reduzierten Bezügen noch eine Auflösung konnte man sich einigen. Gespielt haben beide seitdem nicht für die U 23. Sie hoffen, vor Gericht recht zu bekommen.

Ein Grundsatzurteil ist nicht zu erwarten

Aus dem allgemeinen Arbeitsrecht ergebe sich die Pflicht, Arbeitnehmer angemessen zu beschäftigen, findet die VdV. „Man kann in einem Verlag den Chefredakteur auch nicht zum Pförtner machen“, sagt Baranowsky. „Ein Profi hat das Recht, in der Profimannschaft zu trainieren, sonst leidet seine Form, und sein Marktwert sinkt.“ Das schade sowohl Spieler als auch Verein. Auch unliebsame Verträge seien zu erfüllen. „Von einem Spieler, dessen Leistung explodiert, erwartet der Klub schließlich auch, dass er den Vertrag erfüllt.“

In Deutschland haben die Gerichte mal zugunsten der Profis, mal zugunsten der Vereine entschieden. Die Klubs hätten auch ein Recht, angemessen große Trainingsgruppen zu bilden und Leistungsstände zu beurteilen. Kluge etwa scheiterte am 18. Februar mit einer einstweiligen Verfügung, die ihn zum Profitraining zugelassen hätte. Hoch bezahlte Bundesligaprofis seien auch nicht so schutzbedürftig wie andere Arbeitnehmer. Zumal die Spieler den Vertrag mit der Klausel ja selbst unterschrieben haben.

Am Ende muss wohl im Einzelfall das Arbeitsgericht entscheiden, ein Grundsatzurteil ist nicht zu erwarten. Egal wie es ausgeht: Franz und Kluge werden kaum mehr bis 2015 bei Hertha spielen, egal ob bei der ersten oder zweiten Mannschaft. Wer vor Gericht gewinnt, hat letztlich einfach die besseren Karten im Poker um eine wohl unvermeidliche Vertragsauflösung.

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