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Olympia 2008: Vesper wird "Chef de Mission"

Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Vesper, führt die deutsche Mannschaft bei den Olympischen Spielen 2008 in Peking als "Chef de Mission" an.

Frankfurt/Main - Zum Leitenden Mannschaftsarzt wurde Wilfried Kindermann aus Saarbrücken berufen, der dieses Amt bereits zum fünften Mal ausüben wird. Verantwortlicher Physiotherapeut wird Klaus Eder sein, der zuletzt die deutsche Fußball-Nationalmannschaft bei der WM 2006 betreut hatte. Dies beschloss das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bei seiner Sitzung in Frankfurt/Main, auf der zudem die Nominierungs-Grundsätze für die Sommerspiele festgelegt wurden.

Voraussetzung für eine Teilnahme in Peking ist die Erfüllung der Leistungskriterien sowie ein klares Bekenntnis zum Anti-Doping-Kampf. Athleten, die sich bis zum 1. Juli dieses Jahres nicht dem Trainingskontrollsystem der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) angeschlossen und deren Regelwerk anerkannt haben, können grundsätzlich nicht für Olympia nominiert werden.

Dies gilt auch für Doping-Sünder, die im Zeitraum vom 1. September 2004 bis unmittelbar vor Beginn der Sommerspiele des Missbrauchs überführt wurden oder werden. Wer in Peking des Dopings überführt wird, muss mit Regressforderungen des DOSB rechnen. Dazu gehören die Rückzahlung der Flug- und der Unterbringungskosten. Mit dieser Maßnahme will der Dachverband den Druck auf mögliche Sünder erhöhen.

Nominierungen nur für Athleten mit Endkampfchancen

Bis zum 1. Mai müssen die einzelnen Fachverbände die zu erfüllenden Normen für ihre Sportart festlegen. Grundsätzlich sollen nur Athleten mit einer Endkampfchance nominiert werden. Mannschaften werden in jedem Fall für die Olympia-Turniere gemeldet, sofern sie die Qualifikation geschafft haben.

Auf Betreiben des DOSB wird es erneut eine Überprüfung von Trainern, Funktionären, Ärzten und Betreuern auf eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR geben. Die Athleten sind aus Altersgründen davon ausgenommen. Ursprünglich war das Gesetz zur Überprüfung am 29. Dezember 2006 ausgelaufen. Das DOSB-Präsidium hatte sich beim Bundesministerium des Innern (BMI) jedoch erfolgreich für eine befristete Sonderregelung stark gemacht. (tso/dpa)

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