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Sport: Olympia-Aus für Baumann?: Die Vorläufer sprechen gegen den Athleten

Kein anderer Dopingfall hat in der deutschen Sportgeschichte für derartiges Aufsehen gesorgt und zugleich eine derart starke Polarisierung ausgelöst. Daran hat sich auch nach dem Freispruch durch den Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), der am 23.

Kein anderer Dopingfall hat in der deutschen Sportgeschichte für derartiges Aufsehen gesorgt und zugleich eine derart starke Polarisierung ausgelöst. Daran hat sich auch nach dem Freispruch durch den Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), der am 23. Juni eine rund siebenmonatige Suspendierung aufgehoben hatte, nichts geändert. Die einen sind sich sicher, dass Dieter Baumann Opfer eines Anschlages geworden ist, die anderen erkennen in dem 5000-m-Olympiasieger von 1992 den größten Betrüger der deutschen Leichtathletik. Heute nun findet der Fall Dieter Baumann am anderen Ende der Welt in Sydney sein Ende. In letzter sportgerichtlicher Instanz findet heute vor dem Schiedsgericht des internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) die Verhandlung zum Fall Baumann statt. Sollte der 35-Jährige im Gegensatz zur DLV-Verhandlung keinen Erfolg haben, ist ein Fortgang des Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht jedoch denkbar. Das IAAF-Urteil im Fall Baumann wird nach Angaben des Welt-Verbandes jedoch voraussichtlich erst am Montag bekannt gegeben.

Nachdem Dieter Baumann im vergangenen Herbst bei zwei Trainingskontrollen positiv getestet worden war, geht der Läufer davon aus, dass das verbotene Nandrolon über zwei von unbekannten Dritten verseuchte Zahnpastatuben in seinen Körper gelangt ist. Während der Rechtsauschuss des DLV nach Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, die rund sechs Monate ohne Erfolg ermittelt hatte, der Baumann-Theorie gefolgt war, hat die Anti-Doping-Kommission der IAAF dem Council des Welt-Verbandes empfohlen, das Urteil prüfen zu lassen. Heute findet dazu nun die Verhandlung in Sydney statt.

Die Erfolgsaussichten Dieter Baumanns muss man vor der IAAF eher skeptisch beurteilen. Antragsgegner des Welt-Verbandes ist in diesem Verfahren nicht direkt Dieter Baumann, sondern der DLV, weil dessen Rechtsausschuss den Läufer laufen ließ. Wie DLV-Präsident Helmut Digel in Australien gegenüber dem Sportinformationsdienst erläuterte, wolle der nationale Verband zunächst die Zuständigkeit des IAAF-Schiedsgerichtes ablehnen, da in Deutschland ein korrektes Verfahren stattgefunden habe. Lehnt die IAAF diesen DLV-Antrag ab, wovon man wohl ausgehen kann, wird der DLV die Auffassung deutscher Gerichte vortragen. Die Richter hatten im Rahmen des Baumann-Falles geäußert, dass sich die bisher bei Dopingfällen verfolgte "strict liability"-Methode gerichtlich kaum halten lässt. Das heißt, ein 100-prozentiger Unschuldsbeweis, den ein positiv getesteter Athlet in der Regel kaum erbringen kann, ist nicht mehr unbedingt notwendig. Starke, entlastende Indizien könnten ausreichen für einen Freispruch. Doch nach den umstrittenen Freisprüchen der Sprinterin Merlene Ottey (Jamaika) und des Hochspringers Javier Sotomayor (Kuba), die aber andere Hintergründe hatten, verfolgte die IAAF wieder die harte "strict liability"-Methode. Dies zeigte sich vor wenigen Wochen, als das IAAF-Schiedsgericht die drei britischen Sprinter Gary Cadogan, Doug Walker und Linford Christie wegen Nandrolondopings sperrte, obwohl sie vorher wie Dieter Baumann vom britischen Verband freigesprochen worden waren. UK Athletics argumentierte dabei gegenüber der IAAF ähnlich wie es der DLV heute tun wird.

Die Briten beriefen sich auf eine eigens in Aberdeen in Auftrag gegebene Studie, die zeigt, dass es eine körpereigene Nandrolonproduktion geben kann, wenn bestimmte, erlaubte Ernährungsergänzungsmittel zu Zeiten eines harten Trainings eingenommen werden. Während UK Athletics zunächst weitere Studien forderte und im Zweifel eine Entscheidung zugunsten des Athleten präferierte, blieb die IAAF jedoch hart. Die Athleten wurden gesperrt.

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