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Rastplatz-Überfall: Bewährungsstrafen für gewalttätige Bayern-Fans

Im Mai vergangenen Jahres überfielen rund 20 Bayern-Fans Anhänger des 1. FC Nürnberg auf einer Autobahn-Raststätte; eine Frau wurde so schwer verletzt, dass sie ihr Augenlicht verlor. Nun wurden die Urteile gegen drei der Randalierer gesprochen.

Für ihren Überfall auf einen Fan-Bus des 1. FC Nürnberg sind drei Anhänger vom Rekordmeister FC Bayern München zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass die 21, 22 und 26 Jahre alten Fans im vergangenen Mai an einer wilden Schlägerei mit zahlreichen Verletzten auf einem Parkplatz nahe Würzburg beteiligt waren. Der 21-Jährige bekam eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Sein ein Jahr älterer Mitstreiter wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die auch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 26-Jährige bekam eine Strafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung.

Bei der Attacke auf die "Club"-Fans waren diese zum Teil lebensbedrohlich verletzt worden, eine Frau verlor durch eine geworfene Flasche ein Augenlicht. Zunächst hatten zwei Busse mit 74 Bayern-Fans - alle sollen der als gewaltbereit bekannten Fan-Gruppe "Schickeria München" angehören - auf dem Rastplatz gehalten. Etwa 20 waren dann zum Nürnberger Bus gestürmt und hatten randaliert. Wer tatsächlich die Flasche geworfen hat, die die Frau am Kopf traf, konnte im Prozess nicht geklärt werden.

Der 21-Jährige aus dem Allgäu wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den jungen Mann eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert. Der 22-Jährige aus Oberfranken sollte nach dem Willen der Anklage ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter, ebenfalls ohne Bewährung. Das Jugendschöffengericht sprach ihn der gefährlichen Körperverletzung und des Landfriedensbruchs schuldig. Der dritte Angeklagte, ein 26-Jähriger aus dem mittelfränkischen Emskirchen, wurde wegen schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruch verurteilt. (jvo/dpa)

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