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Sport: Sinkewitz für ein Jahr gesperrt

Dopingsünder profitiert von Kronzeugenregel

Frankfurt am Main - Patrik Sinkewitz kann wieder seine Zukunft als Radrennfahrer planen. Das Sportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) hat den des Dopings überführten Profi aus Fulda entsprechend einer Kronzeugenregel bis zum 17. Juli 2008 gesperrt. Zudem muss er eine Geldstrafe von 40 000 Euro an den BDR zur Durchführung zusätzlicher Trainingskontrollen zahlen. Darüber hinaus wurde Sinkewitz nachträglich von der Tour de France 2006 und der Tour de Suisse 2007 disqualifiziert und muss die dabei erhaltenen Preisgelder abgeben.

„Mit einem Jahr Sperre kann ich leben. Das ist okay“, sagte Sinkewitz, bezeichnete die Höhe der Geldstrafe aber als „Schock“. Sein Anwalt Michael Lehner sprach vom „erwarteten Urteil. Es ist mit Maß und Überlegung gesprochen.“ Bereits zuvor hatte die Bonner Staatsanwaltschaft ihre strafrechtlichen Ermittlungen gegen den 27-Jährigen gegen die Zahlung einer Summe in fünfstelliger Höhe zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen eingestellt. Auch BDR-Präsident Rudolf Scharping ist zufrieden: „Alles, was wir mit unseren Regeln erreichen wollen, ist berücksichtigt. Es ist der Sinn der Kronzeugenregelung, dass die Mithilfe bei der Aufklärung des Doping gewürdigt wird“, sagte er. Sinkewitz kann sich nun mit der Perspektive, wieder Rennen zu fahren, einen neuen Arbeitgeber suchen. Das T-Mobile-Team hatte ihn während der Tour am 18. Juli suspendiert, nachdem er in der Tour-Vorbereitung positiv getestet worden war. Diese Suspendierungszeit rechnete das Gericht bei der Sperre an. dpa

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