zum Hauptinhalt

Sport: Unbequem unabhängig

Das neue Sportschiedsgericht nimmt die Arbeit auf – nicht alle deutschen Verbände sind davon begeistert

Bislang ist die Rechtsprechung bei Dopingvergehen oft eine unübersichtliche Angelegenheit. Da wird etwa Dieter Baumann mit einer positiven Dopingprobe überführt und daraufhin zunächst von seinem Fachverband suspendiert. Der Langstreckenläufer will aber nicht abwarten, bis der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) über eine endgültige Sanktion entschieden hat, er will vorher wieder laufen. Also zieht er vor ein ordentliches Gericht und eine Odyssee durch die Instanzen beginnt. Im Fall Baumann war es im September 2000 – knapp ein Jahr nach der positiven Dopingprobe – schließlich ein Schiedsgericht des Internationalen Leichtathletik-Verbandes IAAF, das den Läufer für zwei Jahre sperrte. Oder da wird Radprofi Patrik Sinkewitz des Testosteron-Dopings überführt und legt anschließend ein umfassendes Geständnis ab. Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) sperrt ihn schließlich für nur ein Jahr und gibt als Begründung an, man habe einen Kronzeugenbonus gelten lassen.

Von etwaigen Hintermännern ist aber weiterhin nichts bekannt – vielleicht kommt es dem Radsportverband auch einfach entgegen, dass eines seiner Aushängeschilder schon bald wieder fahren darf. Zu langwierig und nicht unabhängig – diese Vorwürfe muss sich die verbandsinterne Dopingrechtsprechung im deutschen Sport bislang gefallen lassen. Das könnte sich jetzt ändern. Denn auf eine Initiative der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) – die damit einer Forderung der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) nachkommt – wird am 1. Januar das neu gegründete Deutsche Sportschiedsgericht seine Arbeit aufnehmen. Es wird an der bislang auf wirtschaftliche Rechtsstreitigkeiten spezialisierten Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Köln angesiedelt sein.

Als erster Fachverband übertrug am Dienstag der Deutsche Leichtathletik-Verband dem Sportschiedsgericht seine Rechtsprechung. „Vor allem die Sanktionierung von Dopingvergehen ist ein hochanspruchsvolles Metier, das nicht mehr von der Verbandsgerichtsbarkeit allein übernommen werden kann“, erklärte DLV-Präsident Clemens Prokop. Der DLV hatte schon 2001 nach prominenten Dopingfällen wie Baumann, Katrin Krabbe oder Uta Pippig ein unabhängiges Schiedsgericht ins Leben gerufen. Dass es jetzt eine übergeordnete Institution gibt, der alle deutschen Sportverbände beitreten können, begrüßt Prokop.

Eine Pflicht zur Kooperation besteht für die Verbände jedoch nicht. Und so sind auch nicht alle Sportverbände von dem Konzept der verbandsunabhängigen Rechtsprechung überzeugt. Nur einige, etwa die Berufsboxer, Rodler, Bobfahrer oder Tennisspieler, verhandeln bislang mit der DIS. Der Bund Deutscher Radfahrer habe noch kein Interesse gezeigt, erklärte DIS-Generalsekretär Jens Bredow. Und Christa Thiel, die Präsidentin des Deutschen Schwimm-Verbandes, gilt als vehemente Gegnerin des Konzepts. Prokop hält dagegen: „Der Sport ist durch die großen Dopingskandale in eine Glaubwürdigkeitskrise geraten und befindet sich in einer Bringschuld.“

Je größer die sportlichen Erfolge sind, desto höher fallen auch die finanziellen Zuschüsse aus. Ein Verband, der einen seiner erfolgreichen Athleten möglichst bald wieder starten lässt, täte sich somit selbst Gutes. Diesem Verdacht müsse mit einem unabhängigen Schiedsgericht entgegen getreten werden, so Prokop. Vor allem, wenn 2009 der neue Wada-Code in Kraft tritt: Danach ist die klassische Dopingsperre nicht mehr auf zwei Jahre angelegt, sondern kann zwischen sechs Monaten und vier Jahren variieren. Von dem neuen Sportschiedsgericht erhofft sich Prokop deswegen eine einheitliche und unabhängige Rechtsprechung.

Susanne Rohlfing[Köln]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false