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Sport: Urteil im Fall René Müller: Bochum geht in die Berufung

Fußball-Bundesligist VfL Bochum legt Berufung gegen das Urteil im Fall René Müller ein. Der 26-Jährige, der beim Aufsteiger zusammen mit Samir Toplak und Achim Weber zu den Amateuren zurückgestuft wurde, hatte am Freitag vor dem Arbeitsgericht seine Teilnahme am Training der Profimannschaft per Einstweiliger Verfügung erwirkt.

Fußball-Bundesligist VfL Bochum legt Berufung gegen das Urteil im Fall René Müller ein. Der 26-Jährige, der beim Aufsteiger zusammen mit Samir Toplak und Achim Weber zu den Amateuren zurückgestuft wurde, hatte am Freitag vor dem Arbeitsgericht seine Teilnahme am Training der Profimannschaft per Einstweiliger Verfügung erwirkt. "Es gehört zur alltäglichen Trainingspraxis, dass Übungseinheiten nicht nur vom Cheftrainer, sondern auch durch seine Assistenten geleitet werden. Es kann daher nach Auffassung des Vereins nicht sein, dass einem Spieler das Recht zugesprochen wird, ausschließlich vom Cheftrainer trainiert zu werden", hieß es in einer Pressemitteilung des Tabellenletzten. Weil das Urteil dem VfL noch nicht zugestellt worden sei, wäre es außerdem bisher weder rechtskräftig noch verbindlich.

Zudem hob die Klubführung der Westfalen erneut hervor, dass die Maßnahmen gegen die drei Akteure nicht disziplinarischer Natur seien. Das Gericht hatte bei Zuwiderhandlung dem VfL Bochum ein Strafgeld in Höhe von 500 000 Mark und Präsident Werner Altegoer Zwangshaft angedroht.

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