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Sport: Von der Verwarnung bis zum Ausschluss von der WM-Qualifikation

Die Fifa hatte vorgesorgt. Der Fußball-Weltverband schickte zusätzlich zu Spielkommissar und Schiedsrichterbeobachter je einen Sicherheitsbeauftragten der Fifa zu allen fünf Play-off-Spielen in der WM-Qualifikation.

Die Fifa hatte vorgesorgt. Der Fußball-Weltverband schickte zusätzlich zu Spielkommissar und Schiedsrichterbeobachter je einen Sicherheitsbeauftragten der Fifa zu allen fünf Play-off-Spielen in der WM-Qualifikation. Eine Maßnahme, um den regulären Ablauf zu gewährleisten. Nur: Das Drohpotenzial reichte nicht aus. Besonders beim Spiel Türkei gegen die Schweiz (4:2) kam es hinterher zu wüsten Jagdszenen: auf dem Spielfeld und beim Gang in die Kabine. Da wurde getreten, geschubst, gestoßen, Zuschauer warfen Gegenstände auf den Platz. Gestern beschäftigte sich die Fifa mit den Vorfällen, um Umstände und Urheber zu ermitteln.

Geprüft werden in einem ersten Schritt die Berichte von den Delegierten und den Schiedsrichtern sowie die Stellungnahmen der Landesverbände. Beweismittel wie Fernseh- oder Tonaufnahmen werden geprüft . Besteht der Verdacht, dass Verstöße gegen die Fifa-Richtlinien vorliegen, tritt die Disziplinarkommission der Fifa in Aktion, um nach Abwägung aller Umstände zu einem Urteil zu kommen.

Dass nach dem Spiel in Istanbul die Kommission tätig werden muss, liegt in Paragraf 72, Absatz b und c, des Fifa-Disziplinarreglements begründet. Verbände, die Spiele ausrichten, müssen, „wenn die Umstände es erfordern, zusätzliche Maßnahmen für die Sicherheit vor, während und nach dem Spiel sowie bei unerwarteten Vorfällen treffen“. Mögliche Bestrafungen reichen von einer Verwarnung des Verbandes über Geldstrafen und die Sperre einzelner Spieler bis hin zur Suspendierung eines Verbandes für einen gewissen Zeitraum oder den Ausschluss von der WM-Qualifikation für Südafrika 2010.

Joseph Blatter, der Fifa-Präsident, erwartet, dass die Angelegenheit bis zum 9. Dezember, dem Tag der Auslosung für die WM-Endrunde, abgeschlossen sein wird. Erste Maßnahme der Disziplinarkommission: Für die Ermittlungen im Fall Türkei gegen Schweiz wurde der Kommissionsvorsitzende Marcel Mathier von seinen Aufgaben freigestellt. Grund: Mathier ist Schweizer.Tsp

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