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Sport: Von Richters Gnaden

Radprofi Holger Sievers kam nach dem ersten in Deutschland bekannt gewordenen Fall von Epo noch glimpflich davon

Wer fährt schon gern bei Schnee und Eis auf dünnen Hochdruckreifen mit einem Rennrad durch die Gegend? Nein, im Winter hat der Straßenradrennfahrer Wettkampfpause. Auch Holger Sievers. Der Nienburger Radprofi pausiert allerdings unfreiwillig. Er ist gesperrt: vom 15. Dezember 2002 bis 14. Juli 2003. Grund: Sievers wurde anlässlich einer Trainingskontrolle im Mai 2002 vor der Deutschland-Tour positiv auf Epo getestet. Holger Sievers kam glimpflich davon. Seine Sperre fiel größtenteils in die radsportlose Zeit.

Vor dem diesjährigen Start der Deutschland-Tour verstarb der Franzose Fabrice Salanson. Sofort gab es den Verdacht, dass auch hier Doping im Spiel gewesen sein soll. Der Ruf nach rigiderem Durchgreifen gegen Dopingsünder im Radsport wurde wieder lauter. So milde wie Holger Sievers soll künftig keiner mehr davonkommen.

Epo ist ein Medikament, das man nur spritzen kann. Der Weltradsportverband (UCI) sieht dafür seit 2001 eine Sperre von zwei Jahren vor. Der Bund Deutscher Radfahrer geht gnädiger mit den Epo-Liebhabern um, sperrt diejenigen, die bei Trainingskontrollen erwischt werden, lediglich neun Monate. Normalerweise. Sievers kam mit sieben Monaten Sperre davon. Die Analyse habe sich verzögert, hieß es lapidar.

Das macht aber keinen Sinn, denn Radprofis können – entgegen Sportlern anderer Verbände – so lange an Wettkämpfen teilnehmen, bis sie nach der B-Probe und anschließendem Verfahren vom Sportgericht verurteilt worden sind. Dass Holger Sievers seine Sperre in einem für ihn recht günstigen Zeitraum absitzen durfte, entspricht auch nicht den Vorstellungen der UCI. Die hatte auf dem Internationalen Doping-Kongress in Kopenhagen in diesem Jahr verlangt, dass man die wettkampffreie Zeit immer aus den Sperren der Profis herausnehmen solle. Folglich hätte Holger Sievers also bis zum 14. November 2003 gesperrt werden müssen.

Sievers hat einen Vertrag für 2003. Er ist als Fahrer und Sportlicher Leiter des GS II-Teams „Lamonta“ in Rheda-Wiedenbrück beschäftigt. Und er ist Vorbild für die zum Rennstall gehörenden Talente. Doch seine Vorbildfunktion hat Schaden genommen. Es ist der erste bekannt gewordene Fall von Epo im deutschen Sport.

Der Nachweiszeitraum für Epo beträgt etwa vier Tage. Rechtzeitig vor Wettkämpfen wird die circa zehntägige Epo-„Kur“ darum beendet. Die leistungssteigernde Wirkung hält länger. Mit Actovegin, einem durchblutungsfördernden Medikament, kann man Epo höher dosieren und den Effekt verstärken. Actovegin ist verboten, aber nicht nachweisbar. Die Nachweiszeiträume von Epo sind den Sportlern bekannt. Also war es purer Zufall, dass Sievers entdeckt wurde, denn man hatte genau das Zeitfenster für einen Epo-Nachweis getroffen. Viele andere Fälle bleiben unentdeckt. Vor der Deutschlandtour sollen manche Fahrer, so verlautet aus verlässlicher Quelle, auf eine Kombination von Insulin, Wachstumshormon und IGF 1 umgestellt haben. Das ist teurer als Epo, aber nicht nachweisbar. Insulin ist ein körpereigener Stoff und als Hormon sehr stoffwechselfördernd. Der Nachweis für Wachstumshormon ist zwar seit Jahren möglich, wird aber nicht anerkannt. Das gilt ebenso für das Medikament „Insulinlike Growthfactor 1“ (IGF 1). Ein mörderischer Cocktail – einigen Bodybuildern hat er das Leben gekostet.

Die Funktionäre wissen um die Gefahren, aber das UCI kann nichts gegen die Entscheidungen des BDR unternehmen. Der deutsche Verband verweigert die Stellungnahme. Für die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschlands (Nada) ist der Fall Sievers zwar von Interesse, doch Nada-Geschäftsführer Roland Augustin sagt, dass „dies vor der Zuständigkeit der Nada geschah“. Zudem müsse ja ohnehin noch „die juristische Handhabe der Nada gegen autonome Entscheidungen der Fachverbände geklärt werden“.

Ralf Meutgens

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