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Brandenburg: Am Glienicker Horn droht ein Bauverbot

Potsdam - Am Glienicker Horn in Potsdam darf nicht mehr neu gebaut werden. Das sieht ein Antrag der Bauverwaltung der Landeshauptstadt vor.

Potsdam - Am Glienicker Horn in Potsdam darf nicht mehr neu gebaut werden. Das sieht ein Antrag der Bauverwaltung der Landeshauptstadt vor. Um potenziellen Investoren das Baurecht zu entziehen, sollen die Stadtverordneten am kommenden Mittwoch den Bebauungsplan ändern und eine Veränderungssperre für das zum Weltkulturerbe gehörende Gebiet beschließen. Mit dem Antrag kommt die Verwaltung – mit mehrjähriger Verzögerung – den Forderungen verschiedener Parteien, der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten sowie der Unesco nach.

Diese streben an, dass die noch freien Baufelder auf der kleinen Halbinsel aus dem Bebauungsplan genommen werden. Dadurch soll das teure Land nahe der Glienicker Brücke und vis-à-vis des Babelsberger Parks in seiner jetzigen Beschaffenheit erhalten bleiben. Die Grundstücke neben der Villa Kampffmeyer wurden während der Bebauung des Glienicker Horns in den 90er Jahren frei gelassen. Seit einigen Wochen standen sie wieder zum Verkauf. Erster Käufer war wie berichtet Bernd Lüthje, Vorstandschef der nordrhein-westfälischen Landesbank.

Sein Bauantrag auf Errichtung einer eingeschossigen Villa im klassizistischen Stil sei bisher weder befürwortet noch abgelehnt, sagte er dieser Zeitung. Erst vor neun Tagen sei er in Potsdam gewesen und habe letzte Unterschriften geleistet, sagte der Bankchef, der aus der Zeitung von dem geplanten Baustopp erfuhr. Es habe ihm und seinem Architekturbüro gegenüber keine Anzeichen gegeben, dass die Verwaltung den Bauantrag auf diese Weise ablehnen wolle. Dabei stand dies bei seinen letzten Gesprächen in Potsdam bereits fest: Die Beschlussvorlage stammt vom 11. August.

Er sei enttäuscht vom Vorgehen der Potsdamer Verwaltung, sagte Lüthje. Dazu, dass er von der Presse statt der Verwaltung von den Plänen erfuhr, sagte der Banker: „So geht man nicht mit Investoren um.“ Er habe den geplanten Bau am Ufer des Tiefen Sees bei der Unesco präsentiert und für den Bau argumentiert. Die Unesco hatte sich danach in einem Schreiben an die Stadt für die geplante Bebauung interessiert.

Sollten die Stadtverordneten der Beschlussvorlage zustimmen, will Lüthje zumindest sein Geld zurück. Die Kosten für den Kauf des Grundstücks liegen Schätzungen zufolge bei mehreren Hunderttausend Euro. Die könnten aufgrund des veränderten Baurechts dann bei der Stadt eingefordert werden.

Mit negativen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt rechnet auch die Verwaltung. Denn wird Baurecht entzogen, kann eine Entschädigung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches fällig werden. Wie hoch die Entschädigungssumme der Stadt an den Eigentümer sein wird, will man bei der Verwaltung derzeit nicht sagen. Dies werde jedoch spätestens mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen, hieß es.

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