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Brandenburg: Ankläger auf der Anklagebank

Nach Rechnungshof-Vizepräsident Hülsmann gerät nun ein Oberstaatsanwalt unter Betrugsverdacht

Potsdam. Nach Brandenburgs Rechnungshof – Vizepräsident Arnulf Hülsmann wird demnächst wegen Betrugs angeklagt – kommt nun auch die Staatsanwaltschaft selbst ins Gerede. Nach Informationen des Tagesspiegels ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft, die auch den Fall Hülsmann bearbeitet, seit längerem gegen einen leitenden Staatsanwalt wegen Betrugsverdachts. Bei dem Betreffenden handelt es sich um den Abteilungsleiter H. der Staatsanwaltschaft Neuruppin, die sich schwerpunktmäßig mit Korruptionskriminalität befasst.

Der Oberstaatsanwalt war bis letzten November bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft tätig. Er soll ähnlich wie Hülsmann Trennungsgeld- bzw. Reisekostenabrechnungen zu seinen Gunsten manipuliert haben. Die Ermittlungen sind inzwischen abgeschlossen. Die Vorwürfe gegen H. werden in Justizkreisen als „schwerwiegend“ angesehen. Dass er in leitender Funktion sei, mache „die Sache noch schlimmer“. Es sei davon auszugehen, dass demnächst Anklage erhoben werde. Anders als Hülsmann, der im Zuge eines Disziplinarverfahrens vom Richterdienstgericht vorläufig vom Dienst suspendiert wurde, ist Oberstaatsanwalt H. noch im Amt. Mit seiner vorläufigen Suspendierung wird jedoch nach Anklageerhebung gerechnet.

Die Generalstaatsanwaltschaft hielt sich bedeckt, bestätigte lediglich, dass gegen einen Staatsanwalt ermittelt werde. Zugleich wies sie Spekulationen zurück, dass die Generalstaatsanwaltschaft den Fall Hülsmann mit einem Strafbefehl, also ohne öffentliche Verhandlung, abschließen wollte, um bei dem unter Betrugsverdacht stehenden Oberstaatsanwalt ebenfalls ohne öffentliches Aufsehen verfahren zu können. Nach Tagesspiegel-Informationen werden beide Fälle vom gleichen Dezernenten bearbeitet. Bei dem Angebot an Hülsmanns Verteidigung sei es nicht darum gegangen, etwas zu deckeln oder einen Präzedenzfall zu schaffen, zumal ein Strafbefehl einer Verurteilung gleichkomme. Vielmehr habe man ein öffentliches Verfahren vermeiden wollen, um weiteren Schaden vom Landesrechnungshof abzuwenden, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Hülsmanns Verteidigung hatte den angebotenen Strafbefehl abgelehnt. Deshalb wird jetzt die Anklage vorbereitet. Hülsmann soll in über 200 Fällen Reisekostenabrechnungen manipuliert und die Staatskasse um rund 45 000 Euro geschädigt haben. Inzwischen liegt eine zweite Strafanzeige vor, nach der Hülsmann in mindestens 110 Fällen unerlaubt vom Dienst ferngeblieben sein soll. Einzelheiten zum Betrugsvorwurf gegen Oberstaatsanwalt H. sind nicht bekannt.

Erst vor kurzem war ein Richter aus Brandenburg an der Havel wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er hatte in Berlin einen bordellartigen Swingerclub betrieben.

Michael Mara

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