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Brandenburg: Antragsflut der Flughafen-Gegner

Anwälte treiben Prozess um Schönefeld-Ausbau in die Länge

Leipzig - Kurz vor Abschluss des Klageverfahrens um den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird die Stimmung vor Gericht gereizt. Gestern gab es vorwiegend ein Geplänkel zwischen dem Klägeranwalt Wolfgang Baumann und dem Gericht. Baumann legte eine Flut von neuen Beweisanträgen vor. Bisher hat das Gericht alle diese Anträge der Klägeranwälte abgelehnt. Auch gestern war es nicht anders. Die Anhörung, die ursprünglich gestern beendet werden sollte, wird auf Wunsch von Baumann heute fortgesetzt.

Das „Rechtsgespräch“ zu den 4000 Klagen, die in vier Musterverfahren von rund 100 Klägern und Gemeinden zusammengefasst sind, endet mit den Plädoyers der Anwälte. Am gestrigen Verhandlungstag war aber oft schwer zu unterscheiden, ob die Anwälte, vor allem Baumann, der etwa die Hälfte der Kläger vertritt, noch ihre Anträge begründeten oder schon ihr Plädoyer hielten. Der Vorsitzende Richter Stefan Paetow kritisierte diese Taktik der Anwälte. Bei den langwierigen Ausführungen Baumanns war das Gericht meist in die Akten vertieft.

Als Paetow mal wieder etwas Tempo anmahnte, warf Baumann ihm vor, die Klägeranwälte würden vom Gericht „stranguliert“. Paetow blieb gelassen, wies Baumann aber darauf hin, dass er dem Senat „nicht alles“ zumuten könne. Geduldig nahm der Vorsitzende Richter dann aber weitere Beweisanträge der Klägeranwälte entgegen.

Gestern beackerten die Anwälte bei den Anträgen nochmals das gesamte Feld des bisherigen Verfahrens. Dabei ging es unter anderem erneut darum, ob der geplante Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) nicht zu groß dimensioniert ist. Die Klägeranwälte forderten, die Zahl der Starts und Landungen auf höchstens 360 000 im Jahr zu begrenzen. Theoretisch ließen sich nach dem geplanten Ausbau weit über 400 000 Flüge abwickeln. In München, dem neben Frankfurt/Main zweiten deutschen Drehkreuz, sind es derzeit 386 000. Auch die Abstellflächen für Flugzeuge seien in München kleiner, so Baumann. Den BBI-Planern warf er vor, sie wollten sich ein „Denkmal“ schaffen. Die Planer argumentieren dagegen, in Schönefeld entstehe ein Flughafen mindestens für die nächsten 50 Jahre. Bauten „auf Vorrat“ seien nach der Rechtsprechung zulässig.

Am Nachmittag begannen dann die ersten Plädoyers der Klägeranwälte – mit den bekannten Stellungnahmen. Ihr Ziel ist es nach wie vor, den Ausbau Schönefelds zu verhindern. Zumindest wollen sie erreichen, dass das Gericht so viele Nachforderungen stellen wird, dass der Ausbau unwirtschaftlich würde, erklärte Baumann lächelnd die Strategie. Zum Bundesverwaltungsgericht komme er immer gerne; wie heute wieder für sein Plädoyer. Anschließend plädieren dann die Anwälte der BBI-Planer.

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