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Brandenburg: Berliner wollen weiter alleine richten

Von Michael Mara Potsdam. Die Bildung gemeinsamer Obergerichte von Brandenburg und Berlin, die eine wichtige „vertrauensbildende Maßnahme“ zur Vorbereitung der Länderfusion sein sollte, lässt auf sich warten: Justizminister Kurt Schelter (CDU) teilte gestern im Rechtsausschuss des Landtages mit, dass die Verwirklichung des Projektes für den Berliner SPD/PDS-Senat keine Priorität habe.

Von Michael Mara

Potsdam. Die Bildung gemeinsamer Obergerichte von Brandenburg und Berlin, die eine wichtige „vertrauensbildende Maßnahme“ zur Vorbereitung der Länderfusion sein sollte, lässt auf sich warten: Justizminister Kurt Schelter (CDU) teilte gestern im Rechtsausschuss des Landtages mit, dass die Verwirklichung des Projektes für den Berliner SPD/PDS-Senat keine Priorität habe.

Koalitionsabgeordnete reagierten auf die Ankündigung „überrascht“. Man sei man davon ausgegangen, dass gerade die Berliner das seit Jahren erörterte Projekt vorantreiben würden. Zum anderen sei das wichtigste Argument für gemeinsame Obergerichte die Kostenersparnis gewesen. Hingegen begrüßte der PDS-Abgeordnete Stefan Sarrach die Berliner Linie: Sie erlaube es, das Projekt in Ruhe zu überdenken.

Schelter sagte dem Tagesspiegel, dass beide Länder das Projekt gemeinsamer Obergerichte weiter verfolgen wollten. Eine Staatssekretärs-Arbeitsgruppe sowie drei Unterarbeitsgruppen würden sich weiter mit den technischen und rechtlichen Fragen befassen. Allerdings habe Berlin signalisiert, dass die Bildung der gemeinsamen Obergerichte „aus Kostengründen keine besonders vorrangige und eilige Maßnahme“ sei. Das bestätigte auch der Sprecher der Berliner Senatsjustizverwaltung Helmut Lölhöffel: Das Projekt werde weiter betrieben, doch sehe man keine Eilbedürftigkeit. Schelter bestätigte, dass die SPD/PDS-Regierung damit den Kurs ihres Vorgänger, des rot-grünen Übergangssenats, verlässt. Der wollte die gemeinsamen Obergerichte rasch bilden. Rot-Grün sei im Gegensatz zur Großen Koalition unter dem Regierenden CDU-Bürgermeister Eberhard Diepgen sogar bereit gewesen, das Finanzgericht wie von Brandenburg gewünscht in Cottbus anzusiedeln. Die weiteren Standorte nach den bisherigen Plänen: Das Oberverwaltungsgericht und das Landesarbeitsgericht sollten ihren Sitz in Berlin haben, das Landessozialgericht in Potsdam.

Mit dem neuen Senat, so Schelter, sei über Standorte allerdings noch nicht gesprochen worden. Nach seinen Angaben sollen die Arbeitsgruppen zunächst die offenen und strittigen Fragen klären: Dabei geht es nicht nur um Kosten, sondern auch um Fragen nach einem Richter-Wahlausschuss und erforderlichen Verfassungsänderungen. Außerdem müssten die Dienstaufsicht und personelle Fragen sowie die Unterbringung geregelt werden. So soll das gemeinsame Oberverwaltungsgericht in das bisherige Gebäude des Bundesverwaltungsgerichtes an der Berliner Hardenbergstraße einziehen. Es gehört noch dem Bund und müsste in Landesbesitz übertragen werden. In Koalitionskreisen geht man davon aus, dass es in dieser Legislatur (bis 2004) nicht mehr zur Bildung der gemeinsamen Obergerichte kommen werde. Schelter erklärte dazu, dass eine schnelle Fusion schon deshalb nicht möglich sei, weil komplizierte Verfassungs- und Rechtsänderungen vorgenommen werden müssten.

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