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Brandenburg: Bombodrom macht zu viel Lärm Gutachter: Belastung durch Flüge beeinträchtigt Gesundheit

Wittstock. Die Anwälte der Gegner des Bombodroms bei Wittstock haben der Bundeswehr vorgeworfen, mit unzulänglichen Lärmberechnungen zu arbeiten.

Wittstock. Die Anwälte der Gegner des Bombodroms bei Wittstock haben der Bundeswehr vorgeworfen, mit unzulänglichen Lärmberechnungen zu arbeiten. Sie berufen sich auf ein Gutachten, das sie am gestrigen Freitag dem Potsdamer Verwaltungsgericht vorgelegt haben. Danach wird angesichts der Häufigkeit der bei Tag und Nacht geplanten Tiefflüge in den Gemeinden Flecken Zechlin und Lärz (Ortsteil Ichlim, MecklenburgVorpommern) die Grenze der zulässigen Gesundheitsbeeinträchtigung überschritten.

Die Fachleute haben per Computersimulation den Fluglärmauswirkungen aller für den Luft-Boden-Schießplatz vorgesehenen Jagdbomber berechnet, teilten die Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger mit. Nach Auffassung der Gutachter habe die Bundeswehr bei ihren zur Rechtfertigung des Bombodroms herangezogenen Berechnungen nur die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bombenabwurf stehenden Tiefflüge berücksichtigt. Doch inzwischen hätte die Luftwaffe eingeräumt, dass die bis zu 150 Meter niedrigen An- und Abflüge nicht einbezogen wurden. Hier aber liege die Lärmbelastung der beiden Gemeinden nur knapp unter den Grenzwerten für das Auftreten von Gehörschäden.

„Hieraus folgt, dass das Bombodrom in dem von der Bundeswehr vorgesehenen Nutzungskonzept unzulässig ist“, erklärten die Rechtsanwälte. Nach der Rechtssprechung dürfe die Grenze zur Gesundheitsgefährdung auf keinen Fall überschritten werden. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums wollte sich zu den Vorwürfen unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Noch in diesem Monat wollen die Potsdamer Verwaltungsrichter über einen Eilantrag der Schießplatzgegner gegen dessen Inbetriebnahme entscheiden. du-

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