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Brandenburg: "Bombodrom"-Räumung: Antrag eilbedürftig

Das Verwaltungsgericht Potsdam will schnell darüber entscheiden, ob die Bundeswehr den Bombenabwurfplatz bei Wittstock (Kreis Ostprignitz-Ruppin) räumen muss. Ein entsprechender Antrag der angrenzenden Gemeinden Schweinrich und Rossow werde als eilbedürftig angesehen, teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage mit.

Das Verwaltungsgericht Potsdam will schnell darüber entscheiden, ob die Bundeswehr den Bombenabwurfplatz bei Wittstock (Kreis Ostprignitz-Ruppin) räumen muss. Ein entsprechender Antrag der angrenzenden Gemeinden Schweinrich und Rossow werde als eilbedürftig angesehen, teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage mit. Die beiden Gemeinden hatten am Donnerstag Strafantrag gegen den Standortkommandanten und gegen Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) gestellt.

Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Detlef Puhl, sagte, das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom Dezember, in dem die Bundeswehr aufgefordert wurde, die umstrittenen Flächen und Straßen für eine öffentliche Nutzung freizugeben, sei sorgfältig geprüft und strikt beachtet worden. Die klagenden Gemeinden könnten ihr behauptetes Eigentum frei nutzen.

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