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Brandenburger Schulen: Lehrer ab August 2008 Vollzeit-Beamte

7500 Brandenburger Lehrer wurden in der Vergangenheit zu Teilzeit-Beamten ernannt. Das ist einem Gerichtsurteil zufolge gar nicht möglich. Ab dem 1. August 2008 sollen sie auf jeden Fall Vollzeit-Beamte werden, beschloss das Land.

Potsdam - Die Verbeamtung der betroffenen Pädagogen sei unabhängig vom Ausgang eines noch beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) anhängigen Klageverfahrens geplant, sagte SPD-Fraktionschef Günter Baaske. Das Land erkenne die wichtige Funktion der Lehrer an. Die Pädagogen kümmerten sich schließlich um den "Goldstaub" des Landes. Für die Kinder brauche Brandenburg gute und engagierte Lehrkräfte.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte im März 2006 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach die Teilzeit-Verbeamtung von Lehrern unwirksam ist. Die Ernennung auf Basis einer Teilzeit-Regelung sei weder nach Bundes- noch nach Landesrecht vorgesehen. Grundlage der Urteile sind Klagen von Lehrern, die eine Ernennung als Vollzeit-Beamte erreichen wollen. Die OVG-Richter ließen die Berufung einer Lehrerin gar nicht erst zu, weil nach ihrer Auffassung gar kein gültiges Beamtenverhältnis besteht. Das OVG hat jedoch wegen der Bedeutung der Frage die Revision zum BVG zugelassen.

Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die Regelungen zur Teilzeit-Verbeamtung rechtlich zulässig sind. Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) zeigte sich zuletzt bei einer Diskussion im Landtag im September zuversichtlich, dass das BVG der Argumentation des Landes folgen werde. Andernfalls würden Nachteile für die betroffenen Lehrer verhindert werden. (tso/ddp)

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