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Brieskow-Finkenheerd: Strafe für Todes-Mutter wird neu verhandelt

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Prozess gegen die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd teilweise aufgehoben. Es sei fraglich, ob die Mutter voll für ihre Taten verantwortlich war.

Leipzig/Frankfurt (Oder) - Der Schuldspruch wegen Totschlags in acht Fällen halte rechtlicher Überprüfung stand, befand der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig. Die Strafhöhe müsse aber neu verhandelt werden. Die Bundesrichter zweifelten die Feststellung des Landgerichts Frankfurt (Oder) an, dass bei der Mutter keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit vorgelegen habe und sie damit für alle Taten voll strafrechtlich verantwortlich sei.

Das Verfahren wurde zur Neuverhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts verwiesen. Das Gericht hatte die 41-jährige Angeklagte im Juni 2006 wegen Totschlags durch Unterlassen in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Sie soll zwischen 1988 und 1998 neun ihrer Babys nach der Geburt getötet haben. Der erste Fall aus DDR-Zeiten ist verjährt. Gegen das Urteil hatte die Verteidigung Revision eingelegt.

Der BGH folgte der Ansicht der Frankfurter Richter, dass alle neun Babys lebend zur Welt kamen und die Mutter sie unversorgt ließ, worauf sie starben. Insoweit sei die Revision verworfen worden. Die Bundesrichter rügten aber, dass das Landgericht "eine psychiatrisch relevante Persönlichkeitsstörung" bei der Angeklagten verneint habe. Sollte bei der Neuverhandlung eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit festgestellt werden, lasse sich eine niedrigere Strafe nicht ausschließen. Das gelte ungeachtet des Umstands, dass die "keinesfalls schuldunfähige Angeklagte" zwischen den Taten keine Vorsorge "gegen die deutlich absehbare Gefahr einer Tatwiederholung" getroffen habe, heißt es im BGH-Urteil. (tso/ddp)

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