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Brandenburg: Dennis’ Eltern müssen jetzt in Haft

Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil gegen sie

Cottbus/Leipzig - Für die Eltern des vor sechseinhalb Jahren verhungerten kleinen Dennis aus Cottbus sind die Tage in Freiheit gezählt. Sie müssen nun ihre hohen Haftstrafen antreten, zu denen sie das Landgericht ihrer Heimatstadt im August vergangenen Jahres verurteilt hatte. Der Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigte das Strafmaß gegen die 46-jährige Mutter Angelika B. und den 40-jährigen Vater Falk B.: 13 beziehungsweise 11 Jahre Haft wegen Totschlags. Bisher befanden sich die Eltern auf freiem Fuß. Ihre vier minderjährigen Kinder leben in einem Heim.

Der Fall von Dennis löste eine bundesweite Debatte über den Schutz von Kindern aus. Kurz vor Weihnachten 2001 war der damals sechsjährige Junge völlig entkräftet gestorben. Wie Gerichtsmediziner später feststellten, wog er bei seinem Tod nur noch fünf Kilogramm. Zweieinhalb Jahre lang versteckte die Mutter die Leiche ihres Sohnes in einer Kühltruhe der Wohnung. Weder die Familie, noch das Jugend- und das Schulamt wurden damals misstrauisch. Im Klassenbuch der ersten Klasse einer Cottbuser Schule stand hinter seinem Namen der Vermerk „krank“. Dabei war der Junge nicht einmal zur Einschulung anwesend gewesen. Erst eine Mitarbeiterin des Sozialamtes schöpfte im Juni 2004 Verdacht und alarmierte die Polizei, die schließlich die grausame Entdeckung machte.

Im Februar 2006 war das Ehepaar wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Auf Antrag der Verteidigung minderte der Bundesgerichtshof das Urteil auf Totschlag ab. Das Landgericht Cottbus legte daraufhin ein neues Strafmaß fest, das nun von den obersten Richtern gebilligt wurde. Strafmildernd seien die Geständigkeit der Angeklagten und die unglücklichen Kindheitsverhältnisse der Angeklagten gewesen. Ste.

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