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Brandenburg: Entlassener Täter erneut straffällig

Berlin/Bernau - Erst vor sechs Wochen hatte die Berliner Staatsanwaltschaft entschieden, Jens A. nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen.

Berlin/Bernau - Erst vor sechs Wochen hatte die Berliner Staatsanwaltschaft entschieden, Jens A. nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Zwei Gutachten hatten bescheinigt, dass der Straftäter nicht gefährlich für die Allgemeinheit sei. Jens A. kam am 21. Februar frei – und missbrauchte nur wenige Tage später erneut mindestens zwei Jugendliche. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin gestern.

Gestern wurde Jens A. in Bernau festgenommen, wo sich die Taten vermutlich ereigneten. Das Amtsgericht Bernau hat Haftbefehl gegen den Straftäter erlassen. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder mitteilte, habe der 36-Jährige den Missbrauch in zwei Fällen gestanden. In einem dritten Fall wird noch ermittelt. Jens A. hatte 1994 mit dem Komplizen Sandro P. den achtjährigen Daniel B. aus Prenzlauer Berg entführt und sexuell missbraucht. Als der Junge um Hilfe schrie, wurde er von Sandro P. erwürgt. Erst vier Jahre später konnten die Täter gefasst werden. P. wurde wegen Mordes zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt, Jens A. zu sieben Jahren und drei Monaten. clk

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