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Brandenburg: „Es bleibt eine üppige Rundumversorgung“

Verfassungsrechtler von Arnim kritisiert die neue Diätenregelung für Landtagsabgeordnete

Herr von Arnim, ist die geplante Brandenburger Diäten-Reform ein Musterbeispiel für Bescheidenheit?

Nein, es bleibt auch danach immer noch eine unangemessen üppige Rundumversorgung für die Abgeordneten, besonders bei den Pensionen. Das passt nicht zur besonderen Lage des Landes mit seiner hohen Arbeitslosigkeit. Die öffentliche Kontrolle wird weitgehend ausgehebelt, vor allem, was die künftigen automatischen Diätenerhöhungen angeht.

Sie sehen die Kopplung der Diäten an die Einkommen der Bevölkerung kritisch?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Diätenentscheidungen des Parlaments einzeln und konkret durch Gesetz getroffen werden müssen, damit öffentliche Kontrolle möglich ist. Die geplante Ankopplung der Diäten an die Einkommensentwicklung im Land und die der Aufwandspauschalen an die Preisentwicklung verhindert das gerade. Bei automatischen Erhöhungen kann öffentliche Kontrolle nicht ansetzen. Das ist verfassungswidrig. Das Parlament darf sich nicht der Notwendigkeit entziehen, Erhöhungen von Mal zu Mal durch Gesetz zu beschließen.

Die Parlamentarier feiern sich, weil es Abstriche bei der Altersversorgung geben soll.

Das relativiert sich stark. Nach der Neuregelung soll der Anspruch auf Altersversorgung dem Abgeordneten schon nach dem ersten Parlamentsjahr zustehen, bislang war das erst nach acht Jahren der Fall. Solch einen Anspruch nach nur einem Jahr gibt es bislang nur in Hamburg. Dort sind es allerdings 46 Euro monatlicher Rentenanspruch pro Parlamentsjahr, in Brandenburg sollen es 145 Euro sein. Das ist zu hoch. Übrigens führt dies dazu, dass die jetzigen Parlamentarier eine Alterversorgung bekämen, selbst wenn sie bei der nächsten Landtagswahl wieder herausfliegen. Das hat man der Öffentlichkeit bislang verschwiegen.

Dennoch soll der reguläre Renteneintritt erst ab 67 Jahren erfolgen.

Das könnte allenfalls in ganz ferner Zukunft einmal eintreten. Das ändert im Übrigen nichts daran, dass die Altersversorgung üppig bleiben soll. Geplant ist eine Vollversorgung in Höhe von 69 Prozent der Entschädigung, die schon nach einem halben Arbeitsleben (21 Jahre) anfällt, und dies schon ab dem 57. Lebensjahr. Es bleibt eine üppige Versorgung, sehr viel schneller, früher und höher als bei Normalverdienern, die alle um ihre Rente bangen müssen.

Die Praxis in anderen Ländern ist ähnlich.

Das ändert nichts daran, dass diese Privilegien in der wirtschaftlichen sozialen Lage des Landes nicht mehr zu rechtfertigen sind. Diese Rundumversorgung ist ein hohes, heimliches Zusatzgehalt zu den Diäten von 4399 Euro. Man müsste tausende Euro Beiträge monatlich bezahlen, um eine gleichwertige Versorgung am Markt zu erwerben. Indem der Landtag dies nicht offen ausweist, täuscht er die Öffentlichkeit über die Höhe der Abgeordneten-Bezahlung.

Wäre das NRW-Modell, die Diäten zu verdoppeln, ehrlicher?

Das NRW-Modell geht davon aus, dass Abgeordnete einen Vollzeitberuf ausüben. Genau das ist aber meist nicht der Fall. Und Fraktionsvorsitzende bekommen ohnehin Zuschläge. Bei gehöriger Organisation sind Landtagsmandate Teilzeit-Jobs. Viele Abgeordnete üben parallel ihre Berufe aus. Der Landtagspräsident von Thüringen hat das ganz offen eingestanden. In Baden-Württemberg sind Abgeordnete gleichzeitig hauptamtliche Oberbürgermeister. Es ist ein Trend, dass die Kompetenzen, der Einfluss der Landtage immer mehr zurückgeht.

Was hieße das für Brandenburg?

Mein Petitum wäre: Der Brandenburger Landtag muss sich ehrlicherweise zu einem Teilzeitparlament erklären. Das ist von den Aufgaben her möglich. In den Aufbaujahren nach 1990 gab es natürlich noch einen erheblichen Nachholbedarf an Gesetzen, auch auf Landesebene. Den gibt es aber inzwischen nicht mehr. Ich will für Brandenburg ja kein Feierabendparlament vorschlagen wie in Stadtstaaten. Die Wege sind einfach größer. Bei einem Teilzeitparlament könnte man die Diäten entsprechend kürzen.

Die Fragen stellte Thorsten Metzner.

Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, 66, ist emeritierter Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und gilt als Experte für Abgeordneten-Diäten.

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