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Brandenburg: Ex-Bürgermeistervon Eberswalde gewinnt Revision

Eberswalde - Der Prozess wegen Untreue und Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Bürgermeister von Eberswalde, Reinhard Schulz (parteilos), muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, der damit einem Revisionsantrag von Schulz stattgab.

Eberswalde - Der Prozess wegen Untreue und Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Bürgermeister von Eberswalde, Reinhard Schulz (parteilos), muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, der damit einem Revisionsantrag von Schulz stattgab. Demnach seien bei der Durchsicht der Akten Verfahrensfehler festgestellt worden. So hätte der Prozess gegen den Kommunalpolitiker nicht vor dem Landgericht Potsdam, sondern vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) stattfinden müssen. Dorthin wurde die Strafsache nun auch zurückverwiesen.

Schulz war im Januar 2006 wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Schulz 1998 in zwei Fällen insgesamt umgerechnet 190 000 Euro aus der Stadtkasse veruntreute, indem er zwei Investoren die Ablösesumme für nicht gebaute Autostellplätze erließ. Von einem Bauunternehmer soll er zudem etwa 15 000 Euro Schmiergeld erhalten haben. Schulz hatte eine Schuld stets abgestritten.

Nach dem Prozess war Schulz des Amtes enthoben und bei einem Bürgerentscheid abgewählt worden. ddp/Tsp

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