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Brandenburg: Fall Ermyas M: Entlastung für „Piepsi“

Polizisten bezeugen raue Stimme des Angeklagten

Von Frank Jansen

Potsdam - Im Potsdamer Prozess zur Gewalttat gegen den Deutschäthiopier Ermyas M. wird der Angeklagte Björn L., von Freunden wegen seiner hohen Stimme „Piepsi“ genannt, zunehmend entlastet. Ein Kriminalbeamter und seine Kollegin sagten gestern vor dem Potsdamer Landgericht, Björn L. habe am Tag seiner Festnahme heiser, rauh und eher leise gesprochen. Der polizeiliche Zugriff war am 20. April 2006 erfolgt, vier Tage zuvor hatte Ermyas M. in Potsdam durch einen Faustschlag eine lebensgefährliche Kopfverletzung erlitten. Der Kriminalbeamte vom Präsidium Potsdam vernahm Björn L. mehrere Stunden, seine Kollegin protokollierte die Aussage. Sie hätten eine „piepsige Stimme“ erwartet, sagte die Polizistin, „das war aber nicht der Fall“. In der Vernehmung bestritt Björn L. jede Beteiligung an der Tat. Dabei bleibt er bis heute.

Nachdem zuvor schon im Prozess ein Arzt, eine Sozialarbeiterin und mehrere Bekannte Björn L. bescheinigt hatten, im April habe seine Stimme anders geklungen als sonst, sehen die Verteidiger ihren Mandanten nun endgültig entlastet. Denn der damalige Zustand der Stimme spielt im Prozess eine wesentliche Rolle. Die Mobilbox der Frau von Ermyas M. nahm in der Tatnacht eine hohe Männerstimme auf, die Worte wie „Nigger“ sagt. Ermyas M. hatte vor der Gewalttat über Handy seine Frau angerufen, die nicht abnahm. Der Deutschäthiopier schaltete das Handy nicht aus, die Mobilbox zeichnete dann die verbale Auseinandersetzung zwischen Ermyas M. und zwei Männern auf.

Auch einer der Betreiber der Potsdamer Diskothek „Clärchens Ballhaus“ sagte gestern als Zeuge, Björn L. sei vor Ostern 2006 bei ihm heiser erschienen und „konnte gar nicht sprechen“. Deshalb habe er darauf verzichtet, Björn L. als Türsteher einzusetzen und ihn „zum Auskurieren“ nach Hause geschickt. Ein Häftling, der Björn L. gegenüber der Staatsanwaltschaft belastet hatte, weigerte sich gestern erneut, im Prozess auszusagen. Die Strafkammer verhängte Beugehaft bis zum Ende des Verfahrens.

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