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Brandenburg: Folgen des neuen Kita-Gesetzes: Kosten oft nicht zumutbar

Wenn Wohnort und Kita nicht in der gleichen Gemeinde liegen, wird es unter Umständen schwierig: Für bestehende Betreuungsverträge wurde zwischen Berlin und Brandenburg ein Bestandsschutz vereinbart. Die Wohnortgemeinde zahlt an die Kita-Gemeinde jährlich 1350 Mark pro Platz.

Wenn Wohnort und Kita nicht in der gleichen Gemeinde liegen, wird es unter Umständen schwierig: Für bestehende Betreuungsverträge wurde zwischen Berlin und Brandenburg ein Bestandsschutz vereinbart. Die Wohnortgemeinde zahlt an die Kita-Gemeinde jährlich 1350 Mark pro Platz. Bei neuen Verträgen müssen sich betroffene Gemeinde und Bezirksamt einigen. Verhandlungsgrundlage ist in diesem Fall das Wunsch- und Wahlrecht des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Den Elternwünschen soll entsprochen werden, wenn diese nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Beim Kostenausgleich mit einer Kita in Berlin können aufgrund von Westtarifen und niedrigeren Elternbeiträgen in Berlin die Kosten so stark voneinander abweichen, dass eine Kostenübernahme für die Brandenburger Gemeinde nicht zumutbar ist.

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