zum Hauptinhalt

Brandenburg: Frank Schmökel: Kinderschänder soll in normalen Vollzug kommen

Der Kinderschänder Frank Schmökel kommt aus dem Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in ein normales Gefängnis. Dies habe die Strafvollstreckungskammer des Landgerichtes Frankfurt (Oder) entschieden, bestätigte das Gericht am Freitag entsprechende Medienberichte.

Der Kinderschänder Frank Schmökel kommt aus dem Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in ein normales Gefängnis. Dies habe die Strafvollstreckungskammer des Landgerichtes Frankfurt (Oder) entschieden, bestätigte das Gericht am Freitag entsprechende Medienberichte. Danach soll der zu 14 Jahren Haft verurteilte Triebtäter zunächst sieben Jahre im Strafvollzug absitzen.

Brandenburgs Sozialminister Alwin Ziel (SPD) rechnet nicht mit einer schnellen Überführung Schmökels in den Strafvollzug. Das Ressort wies am Freitag in Potsdam darauf hin, dass die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. April noch keine Rechtskraft habe. Schmökels Anwälte hätten Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt. Der wegen versuchten Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte Schmökel ist bislang sechs Mal aus dem Maßregelvollzug entwichen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false