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Brandenburg: Gequälter Pascal: Polizei und Ämter bestreiten Versagen Prozess um Kindesmisshandlung bringt Behörden in die Kritik

Frankfurt (Oder). Ob sein Sohn jemals wieder sprechen oder laufen können wird, weiß Marcel Schmiedecke nicht.

Von Sandra Dassler

Frankfurt (Oder). Ob sein Sohn jemals wieder sprechen oder laufen können wird, weiß Marcel Schmiedecke nicht. Zweimal in der Woche fährt er zu Pascal ins Klinikum Berlin-Buch. Der Zweijährige erkennt seinen Papa inzwischen, obwohl er fast blind ist.

Vor einen halben Jahr war der Junge aus Strausberg ins Klinikum gebracht worden – mit einem Loch im Darm, Rippenbrüchen, schwersten Kopfverletzungen. Pascal lebte damals bei seiner 22-jährigen Mutter und deren 24-jährigen Lebensgefährten Marcel O. Der soll den Jungen misshandelt haben. Seit einigen Wochen steht er deshalb gemeinsam mit Pascals Mutter vor dem Frankfurter Landgericht (der Tagesspiegel berichtete).

Schmiedecke ist bei jeder Verhandlung anwesend. Der 29-Jährige hat sich seit der Trennung von Pascals Mutter um das Sorgerecht für seinen damals acht Monate alten Sohn bemüht. Mehrfach hat er dem Jugendamt und der Polizei von Spuren von Misshandlungen an Pascal berichtet. Im Prozess ist jetzt die Rede von „Schlampigkeit der Behörden“ – auch darüber wird der Richter zu urteilen haben. Möglicherweise wird die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen wegen Falschaussagen von Behördenmitarbeitern einleiten. Während der Verhandlung hatte eine Polizistin berichtet, sie habe einer Jugendamtsmitarbeiterin mitgeteilt, dass Marcel O. möglicherweise mit Drogen zu tun habe. Die Jugenamtsmitarbeiterin hatte ausgesagt, einen solches Gespräch habe es nie gegeben.

Das Jugendamt in Märkisch-Oderland war zwar zunächst den Hinweisen Schmiedeckes nachgegangen und hatte Pascal in einer Pflegefamilie untergebracht. Später wurde der Junge aber wieder der Mutter zurückgegeben. Jugendamtsleiter Burkhard Baier erklärt: „Diese Entscheidung wurde durch ein Familiengericht getroffen. Pascals Mutter hatte sich gut um den Jungen gekümmert. Das elterliche Sorgerecht ist ein hohes Gut. Eine Rückkehr zur Mutter hätte man nur bei einer konkreten Gefährdungssituation ablehnen können. Die lag nicht vor.“ Baier sagt, wenn es nach der Rückkehr erneut Hinweise auf Misshandlungen gegeben hätte, wären seine Mitarbeiter wieder tätig geworden.

Im Prozess geht es auch um eine Anzeige, die Schmiedecke bei der Polizei erstattet hat und die „verschwunden“ sein soll. Der Leiter des Polizeischutzbereichs Strausberg, Jürgen Huber, bestritt dies am Mittwoch vehement: „Bei uns ist keine Anzeige verschwunden.“ Mehr dazu könne er aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens nicht sagen.

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