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Brandenburg: Gutachter sahen bei Sextäter Rückfallgefahr

Brisanter Kripo-Bericht blieb unbeachtet: Jens A. kam frei und missbrauchte Kinder

Die Berliner Justiz hatte offenbar Hinweise auf eine Rückfallgefahr des Sexualstraftäters Jens A., der unmittelbar nach seiner Haftentlassung im Februar in Bernau mindestens zwei Jungen missbraucht hat. Das geht aus einem internen Bericht des Spezialdezernats 141 des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) vom 15. März 2006 hervor, das den 36jährigen aufgespürt, beobachtet und später festgenommen hatte. Nach dem LKA-Bericht soll in den umstrittenen Gutachten vom Januar 2006 eine Rückfallgefahr von Jens A. nicht ausgeschlossen worden sein. Die „dissoziale narzistische Persönlichkeitsstörung" liege trotz dreijähriger Therapie uneingeschränkt vor, heißt in dem LKA-Papier unter Bezug auf die beiden Gutachten. Und: Es bestehe die Gefahr, dass A. nach Rückkehr in seine gewohnte Umgebung „stark rückfallgefährdet“ sei. Zur Begründung wird angeführt, dass A. die Tat leugnete, für die er verurteilt wurde, und eine Zeugin in Briefen verdeckt bedrohte.

Der Sexualstraftäter Jens A. hat bis Februar 2006 eine Haftstrafe von acht Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbüßt. Die Berliner Staatsanwaltschaft schätzte ihn jedoch für so gefährlich ein, dass sie eine nachträgliche Sicherungsverwahrung – eine „Haft nach der Haft", beantragte. Unter Verweis auf die Gutachten der beiden Sachverständigen zog die Berliner Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung jedoch zurück, wie es hieß wegen mangelnder Erfolgsaussichten.

Die Berliner Justizsprecherin Juliane Baer-Henney konnte den LKA-Bericht am Dienstag nicht bestätigen. Sie erklärte allerdings, dass Jens A. in den Gutachten nicht als ungefährlich eingeschätzt worden sei. Für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung „reicht eine Grundgefährlichkeit allerdings nicht aus", so die Sprecherin. Vielmehr seien die Hürden sehr hoch: Es müssten nach der Verurteilung neue Tatsachen bekannt werden und eine „hohe Wahrscheinlichkeit" vorliegen, dass „erhebliche Straftaten" begangen würden. Jens A. hatte 1994 einen Achtjährigen aus Prenzlauer Berg vom Spielplatz entführt und sexuell missbraucht. Sein Komplize tötete den Jungen, dessen Leiche auf einer Müllkippe in Brandenburg gefunden wurde. Tsp

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