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Brandenburg: Haftstrafen nach Überfall von 15 Rechten

Motiv: Hass auf Andersdenkende

Potsdam - Im Prozess wegen eines Überfalls von 15 Rechten auf zwei Jugendliche hat das Potsdamer Landgericht am Montag eine 18-Jährige zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Drei junge Mitangeklagte erhielten jeweils zwei Jahre Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Die Angeklagten hätten aus „Hass auf politisch Andersdenkende“ gefährliche Körperverletzung begangen, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Ein bedingter Tötungsvorsatz – wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen – wurde den Jugendlichen im Alter von 18 bis 21 Jahren nicht nachgewiesen. Dieser liege jedoch nahe, da sie bei der Tat „brutal und rücksichtslos“ vorgegangen seien, sagte die Richterin.

Die Angeklagten aus Potsdam und Berlin teilten die gleiche politische rechtsextreme Einstellung und hätten ihre Opfer „als Feind angegriffen“, sagte sie. Das Gericht befand vier der Angeklagten für schuldig, am 3. Juli 2005 zusammen mit zehn weiteren Rechten in der Potsdamer Innenstadt zwei Jugendliche aus der linken Szene überfallen zu haben. Dabei schlugen und traten die Täter den Angaben zufolge auf die Körper und Köpfe der beiden Opfer ein und verletzten eines mit einer Bierflasche. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und mehrere Hämatome, dem anderen jungen Mann wurden mehrere Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt. Beide litten heute noch psychisch unter den Folgen der Tat, sagte die Vorsitzende Richterin.

Den vier jungen Männern wurden zudem Auflagen erteilt. Alle müssten sich schriftlich bei den Opfern entschuldigen, ein Antiaggressionstraining absolvieren sowie an Führungen in dem ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen teilnehmen. Mit diesen Auflagen sollten ihnen „das begangene Unrecht und die Folgen bewusst gemacht werden“, sagte die Richterin. Zwei der drei zur Bewährung verurteilten Jugendlichen müssten zudem Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 und 1000 Euro an die Opfer zahlen.

Sechs weitere Tatbeteiligte zwischen 22 und 32 Jahren müssen sich seit Dezember in einem anderen Prozess vor dem Landgericht verantworten. In diesem Verfahren werden am Dienstag die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage erwartet. Das Verfahren gegen die jüngeren Beschuldigten war auf Grund ihres Alters abgetrennt worden, da sie unter Jugendstrafrecht fielen. ddp

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