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Brandenburg: Halbe: Gericht setzt Neonazis enge Grenzen

Halbe - Die Neonazis können am heutigen Sonnabend in Halbe offenbar nicht so aufmarschieren, wie sie es geplant haben. Das Verwaltungsgericht Cottbus wies am Donnerstag den Eilantrag des Rechtsextremisten Lars Jacobs gegen das polizeiliche Verbot einer Versammlung vor dem Eingang des Waldfriedhofs Halbe ab.

Halbe - Die Neonazis können am heutigen Sonnabend in Halbe offenbar nicht so aufmarschieren, wie sie es geplant haben. Das Verwaltungsgericht Cottbus wies am Donnerstag den Eilantrag des Rechtsextremisten Lars Jacobs gegen das polizeiliche Verbot einer Versammlung vor dem Eingang des Waldfriedhofs Halbe ab. Die Richter bekräftigten damit die Wirksamkeit des brandenburgischen Gräberstätten-Versammlungsgesetzes, das 2006 in Kraft trat. Danach sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge auf Gräberstätten sowie in deren unmittelbarer Umgebung verboten. Ausdrücklich genannt werden der Friedhof Halbe und das angrenzende Areal. Ausnahmen sind nur möglich, wenn keine „Formen und Inhalte nationalsozialistischen Heldengedenkens“ zu erwarten sind. Jacobs hatte bei der Polizei eine Ausnahme beantragt.

Die Cottbuser Richter bestätigten nun die Ablehnung des Frankfurter Polizeipräsidiums. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Polizei in der geplanten Versammlung „eine an Formen und Inhalte nationalsozialistischen Heldengedenkens anknüpfende Veranstaltung erblickt hat“, heißt es im Beschluss des Gerichts. Die Rechtsextremisten dürfen jetzt nur etwa 150 Meter durch Halbe laufen. Um doch noch den Marsch zum Friedhofstor durchzusetzen, wandte sich Jacobs mit einer Beschwerde ans Oberverwaltungsgericht. Dessen Entscheidung stand bei Redaktionsschluss noch aus. Die Polizei erwartet maximal 500 Rechtsextremisten und etwa doppelt so viele Nazi-Gegner. fan

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