zum Hauptinhalt

Brandenburg: Hortkinder müssen fürs Schwimmen zahlen

Nur noch der reguläre Unterricht ist kostenfrei. Schulleiter protestieren

Berlin - Grundschulkinder können außerhalb des regulären Schwimmunterrichts nicht mehr kostenlos die Bäder nutzen. Eine Änderung des Bäderanstaltsgesetzes hat dazu geführt, dass Kinder aus Hortgruppen oder aus den Nachmittagsgruppen der Ganztagsgrundschulen seit 1. September den regulären Eintritt von 2,50 bis drei Euro zahlen müssen.

Dadurch werde das Schwimmenlernen erschwert, kritisierte gestern Erhard Laube von der Gewerkschaft GEW. Zusammen mit Mario Dobe vom Verband der Ganztagsschulen appellierte er an den Senat, die Gesetzesänderung zurückzunehmen. Andernfalls sei es angesichts der finanziellen Situation vieler Familien nicht mehr möglich, den Schwimmbadbesuch beizubehalten. Laube und Dobe sagten aber, dass die Gewöhnung ans Wasser in den ersten beiden Schuljahren Voraussetzung dafür sei, dass die Kinder im regulären Schwimmunterricht der dritten Klasse tatsächlich schwimmen lernen.

Die Senatsverwaltung für Bildung war gestern zu keiner Stellungnahme bereit. Allerdings war zu hören, dass der Einwand Laubes ernst genommen werde. Insbesondere für Migrantenkinder ist es schwierig schwimmen zu lernen, weil die Mütter oftmals selbst nicht schwimmen können. clk/sve

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false